Die Entscheidung, ob eine Prüfung digital oder in Präsenz stattfindet, obliegt der:m Lehrenden – so hat es die Leuphana entschieden. Für Präsenzprüfungen gibt es ein Hygienekonzept der Uni. Ab welcher Raumtemperatur die Prüfungen im Sommer dennoch nicht stattfinden können, erläutern wir hier.
Hitzefrei, das kennt man nur aus der Schule. Aber auch am Arbeitsplatz oder an der Hochschule gibt es ein paar Regeln, die für alle Menschen gelten. Denn gerade bei höheren Raumtemperaturen nimmt die Leistungsfähigkeit des Körpers ab.
Regelungen für Mitarbeitende
Unter welchen Temperaturen gearbeitet werden darf, regelt Paragraf 3 Absatz 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) in Verbindung mit Ziffer 3.5 Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Denn in Arbeitsräumen muss eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur von maximal 26 Grad herrschen.
Andernfalls kennt die ASR drei Stufen von Temperaturschwellen:
- 26 Grad – Hier muss der Arbeitgeber für Abkühlung sorgen.
- 30 Grad – Hier müssen technische Maßnahmen ergriffen werden, wie z.B. Sonnenschutz, Lüftung in der Nacht oder frühe Morgenstunden, Wärmeabstrahlende Geräte wie Laserdrucker aus den Räumen entfernen, Gleitzeitregelungen, Getränke bereitstellen, etc.
- 35 Grad – Hier müssen Hilfsmittel wie z.B. Luftduschen oder Hitzepausen angeboten werden.
Näheres dazu findet sich beispielsweise bei der IG Metal – Was tun bei Hitze am Arbeitsplatz?
Gerade im Leuphana Zentralgebäude kommt es im Sommer in einigen Räumen zu einer sehr hohen Wärmebelastung. Auf die damalig geplanten Kühldecken, die Optimierung der Lüftungsanlagen und Betonkerntemperierung wurde wegen der ohnehin hohen Kostensteigerungen verzichtet.
Regelungen für Studierende
Studierende sind keine Angestellten oder Mitarbeitende der Hochschule, sondern dort zum Lernen. So ist die Hochschule in einer gewissen Fürsorgepflicht, damit keine Gefährdung der Gesundheit vorliegt. Beispielsweise können Prüfungen in den Vormittagsstunden anstatt am späten Nachmittag stattfinden, wenn die Temperatur höher ist. In der Vergangenheit gab es hier von den Prüfenden oftmals ein Entgegenkommen – auch, was Pausen oder Schreibzeitverlängerungen angeht.
Bei Prüfungen gilt für die Raumtemperatur:
- Steigt das Thermometer auf mehr als 26 Grad besteht ein Anfechtungsrecht, weil durch einen Abfall der Leistungsfähigkeit keine Chancengleichheit mehr besteht.
- >Steigt das Thermometer auf über 30 Grad, besteht sogar ein Anspruch auf Maßnahmen, die durch die Prüfenden erlassen werden müssen, wie zum Beispiel Lüften, Ventilatoren aufstellen, Erfrischungspausen einlegen oder die Schreibzeit zu verlängern.
- Ab 35 Grad ist die Prüfung vorbei, denn dann besteht eine konkrete Gesundheitsgefahr für die Prüfungsteilnehmer:innen und ein sog. prüfungsunfähiger Raumzustand ist eingetreten.
Aber jeder Studierende kann den hohen Temperaturen auch durch einfache Maßnahmen selbst entgegenwirken:
- In Stufen-Hörsälen ist die Temperatur oben im Raum am höchsten, daher empfiehlt sich ein Sitzplatz weiter unten
- Ausreichend Getränke mitnehmen, insbesondere Wasser
- Leichte Kleidung tragen
- Ausgeschlafen zur Prüfung gehen
- Pausen nutzen
Die Fachschaft BEM veröffentlichte vor kurzem eine Studentische Handreichung zu Prüfungsverfahren an der Leuphana inkl. einem Musterschreiben zur Klausureinsicht.
Bild: Thermometer Sommer Heiss Hitze Sonne Temperatur – (c) Pixabay