Rückerstattung für das Semesterticket

Seit Beginn der Corona-Pandemie existiert eine Diskussion rund um das Semesterticket. Durch die Einschränkungen und das Online-Semester nutzen viele das landesweite Ticket nicht. In den Semesterbeiträgen (357,32 Euro) war es bisher dennoch enthalten. Unter bestimmten Bedingungen ist es nun möglich, das Geld zurückzuerhalten.

Schon im Mai diesen Jahres berichteten wir darüber, dass die Erstattung zum Semesterticket mit einigen Schwierigkeiten auf Seiten der Verkehrsunternehmen, als auch der Studierendenvertretungen verbunden ist. Nun ist es möglich, das Geld zurückzubekommen – jedoch ausschließlich als Härtefall.

Im Normalfall existieren sechs Punkte, unter denen ein Härtefall bestimmt wird. Darunter gehören schwerbehinderte Studierende, die im Besitz eines amtlichen Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke sind oder mit einem Grad von mindestens 50 ohne Merkzeichen; Studierende, die Angehörige pflegen oder Erziehungsberechtige schwerbehinderter Kinder sind; finanziellen oder gesundheitlichen Gründen nachweisen können sowie Studierende im Mutterschutz.

Das Semesterticket für Bremen und Niedersachen wurde zum ersten Mal im Wintersemester 2018/19 eingeführt. Die Verhandlungen wurden auf der Verkehrs-LAK (LandesAStenKonferenz) geführt und daraufhin das landesweite Semesterticket (131,72 Euro pro Semester im SoSe 2020) eingeführt – samt Härtefallverordnung. Knapp 30 Hochschulen und 17 Verkehrsunternehmen sind an dem landesweiten Ticket beteiligt. Studierende der Universität Lüneburg können zusätzlich auch die Busse im Stadt- und Landkreis Lüneburg nutzen (18,90 Euro pro Semester).

Durch die aktuelle Corona-Situation wurde nun ein siebter Punkt der Härtefallverordnung hinzugefügt. Wie die Studierendenschaft auf ihrer Webseite hinweist, ist dieser neue Punkt bisher noch nicht in der Verordnung schriftlich festgelegt. Das soll aber bald geschehen. Bis dahin können die Studierenden die Website als Quelle nutzen. Studierende müssen für eine Erstattung nach dem siebten Punkt nachweisen, dass in diesem Semester keine Präsenzveranstaltungen belegt werden und dass der Haupt- oder Zweitwohnsitz nicht im Geltungsbereich des Semestertickets liegt. Auch wenn durch die Corona-Krise finanzielle Schwierigkeiten auftreten, beispielsweise der Nebenjob wegbricht, ist eine Erstattung aufgrund finanzieller Gründe weiterhin möglich. Wer von der neuen Regelung Gebrauch machen will, muss jedoch schnell sein: Ein Antrag ist noch bis zum 30.11.2020 möglich.

Für die Rückerstattung aus Härtefallgründen stehen laut Haushaltsansatz der Jahre 2019/2020 um die 21.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Frage bleibt nur, ob sich die Ausgaben durch die neue Antragsmöglichkeit verändern und somit decken lassen. Das wird sich vermutlich erst im nächsten Jahr zeigen.

Wie der Semesterbeitrag verwendet haben wir visualisiert: Wie der Semesterbeitrag an der Leuphana verwendet wird


Foto & Text: Ema Jerkovic
– die Autorin dieses Textes ist derzeit als Öffentlichkeitsreferentin des AStA der Uni Lüneburg tätig –

Ema Jerkovic

Masterstudentin der Kulturwissenschaften und begeisterte Schreiberin - wissenschaftlich, journalistisch und schriftstellerisch.

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