Rechenfehler Nr. 2

Erst beim Semesterticket zu viel eingezogen, jetzt soll die Studierendenschaft der Uni 80.000 Euro schulden.

Kurz nach dem aktuellen Debakel rund um das Zentralgebäude meldete sich die Senats- und StuPa-Liste „QuattroFAK“ mit einer Pressemitteilung an die Presse und Studierende. In der Mitteilung heißt es, dass der StuPa-Haushaltsausschuss am 28.05. einen Fehler in der Abrechnung gefunden hat, der in einer Forderung von 83.781,23 Euro gegenüber der Studierendenschaft besteht.

Diese Forderung soll durch einen Rechenfehler in der Abrechnung WS  2009/2010 entstanden sein. Es heißt laut QuattroFAK: „Eine Meldung also, die überaus besorgniserregend ist, da die momentan freien Rücklagen im Haushalt nicht zur Tilgung ausreichen würden.“

Die Liste QuattroFAK sieht daher die Kompetenzen vom StuPa-Haushaltsauschuss als zweifelhaft an, da neben der festgestellten Forderung der Universität gleichzeitig neue Haushaltstöpfe mit fragwürdigem Inhalt und Zielen gebildet werden sollen, statt Rücklagen zu bilden für eine Rückzahlung. Hierbei soll ein „Campusentwicklungstopf“ in Höhe von 6.000 Euro gebildet werden.

Problematisch sei die Höhe der Forderung, da diese rund ein Drittel des gesamten studentischen Haushalts ausmacht. Derzeit sei der Haushalt noch gut finanziert, aufgrund der Doppelabiturjahrgänge, dies sei jedoch nicht langfristig so. Der studentische Haushalt wird zum Großteil aus den Semesterbeiträgen in Höhe von 17 Euro pro Studierender und Semester gebildet. Daher fordert QuattroFAK, keine Rücklagen abzubauen, sondern gerade Rücklagen aufzubauen, um einen Rückgang an Beitragszahlern besser abfedern zu können.

Der Haushaltsausschuss stellte sich laut Protokoll die Frage, ob überhaupt ein Anspruch der Universität besteht und wie sich genau dieser Anspruch zustande kommt. Schließlich heißt es am Ende im Protokoll vom StuPa-Haushaltsausschuss: „Der HHA (Anm. d. Red.: StuPa-Haushaltsausschuss) sieht an dieser Stelle viele Fragezeichen und keine begründete Forderung, hier müssen weitere Gespräche geführt werden.“

Sturm von Kommentaren

Die Meldung der offenen Forderung wurde auch von der Landeszeitung am 11.06. aufgegriffen, in der sich auch der Vorsitzende des StuPa-Haushaltsausschuss zu Wort meldete. Kritisch zum Thema der Verantwortung und Schuldzuweisungen äußerte man sich in den Kommentaren zu dem Artikel, der bis zum Redaktionsschluss schon 29 Beiträge aufwies. Gerade die Meldungen in der Rubrik Hochschule auf der Seite der Landeszeitung haben in den letzten Wochen eine hohe Quote an Kommentaren.

Auf Rückfrage von Univativ Online äußerte sich der AStA nur, dass er bemüht ist, die Fragen besonders im finanziellen Kontext vollumfassend zu klären. Daher kann zu diesem Thema noch keine Aussage getroffen werden, da zunächst der AStA selbst alle Umstände klären muss. Eine Rückmeldung vom StuPa-Haushaltsausschuss blieb bis zum Redaktionsschluss offen.

Wie es in dem Fall weiter geht, wird vermutlich die nächste Sitzung vom StuPa-Haushaltsausschuss zeigen. Diese finden in der Regel immer am letzten Mittwoch des Monats statt. Nähere Informationen dazu finden sich auf der StuPa-Webseite vom Ausschuss.

UPDATE:

Der AStA hat in seiner Mitteilung die Rückforderung von nun ca. 83.000 Euro seitens der Universität offiziell bestätigt, der AStA habe einen Brief mit der Rückforderung am 19.06. von der Universität erhalten. Nach Angaben des AStA wurde im Wintersemester 2009/2010 zu viel Geld an die Studierendenschaft überwiesen. Dieser Fehler beruhe auf falschen Berechnungsgrundlagen, der erst kürzlich festgestellt worden ist. Der AStA hält fest: „Aktuelle Beiträge und die Aufstellung des regelmäßigen Haushaltes und damit die Gelder für Studierendenprojekte, AStA, StuPa, Fachgruppen, Initiativen und Hochschulsportförderung sind davon nicht betroffen. Annahmen darüber, dass diese Gelder in irgendeinem Zusammenhang mit dem Zentralgebäude stehen, sind schlichtweg falsch.“

Für den AStA sei es schwer nachvollziehbar, warum der Fehler trotz vieler Kontrollinstanzen erst jetzt auffällt. Eine juristische Prüfung seitens des AStA wurde eingeleitet, um die Rechtmäßigkeit der Forderungen zu prüfen. Das StuPa soll in diesen Prozess auch eingebunden werden.

Autor: Christopher Bohlens

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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