Petitionen an der Leuphana? Geht jetzt.

Protest / (C) flickr - Alessia
Protest / (C) flickr – Alessia

Mit dem neuen NHG werden Petitionen einfacher. Damit muss sich die Leuphana beschäftigen.

Die Einstiegsfrage bei change.org lautet: „Was wollen Sie verändern?“. Diese Frage hat in der Vergangenheit drei Initiativen an der Leuphana dazu bewegt, ihre Petition bei change.org zu veröffentlichen. Univativ berichtete.
Auch aktuell findet sich eine Petition zur Einführung japanischer Sprachkurse an der Leuphana auf change.org.

Früher wurden Unterschriftenaktionen per Hand auf dem Campus durchgeführt, der Trend geht jedoch zur Online-Petition. Diese können heute auf verschiedenen Online-Plattformen erstellt werden, beispielsweise change.org oder openPetition.

Petitionen bei change.org mit Bezug zur Universität / (C) Christopher Bohlens
Petitionen bei change.org mit Bezug zur Universität / (C) Christopher Bohlens

Die Studierendeninitiative

Im neuen NHG (Niedersächsisches Hochschulgesetz) findet sich der Paragraph der „Studierendeninitiative“.Dieser ermöglicht, dass sich ein Organ der Hochschule, nach erfolgreicher „Studierendeninitiative“,  mit einer Petition befassen muss:

„Die Studierenden der Hochschule können verlangen, dass ein Organ der Hochschule über eine bestimmte Angelegenheit, für die es nach diesem Gesetz zuständig ist, berät und entscheidet (Studierendeninitiative). Die Studierendeninitiative muss von mindestens drei vom Hundert der Studierenden der Hochschule unterzeichnet sein. Das Nähere regelt die Grundordnung. Hat ein Antrag nach Satz 1 einen Gegenstand zum Inhalt, für den der Senat oder der Fakultätsrat zuständig ist, so soll die Beratung und Beschlussfassung dieses Organs hochschulöffentlich erfolgen.“

Das neue NHG trat am 01.01.2016 in Kraft. Bisher wurde die Grundordnung der Leuphana noch nicht geändert, um Näheres zur „Studierendeninitiative“ zu regeln. Für das Quorum der „Studierendeninitiative“ sind drei Prozent der Studierenden notwendig, mit der veröffentlichten Zahl von 9.076 Studierenden im WS 2014/2015 wären dies 273 Studierende.

Nicht ganz neu – Die Urabstimmung

Bereits in der Vergangenheit gab es die Möglichkeit einer studentischen Urabstimmung über einen Beschluss mit den Antwortmöglichkeiten Ja und Nein oder stattdessen mehrerer klar voneinander abgrenzbarer Alternativen. Urabstimmung und „Studierendeninitiative“ unterscheiden sich aber dahingehend, dass zur Einberufung das Studierendenparlament (StuPa) die Durchführung einer Urabstimmung beschließen muss. Dazu müssen 10 % der Studierenden dies verlangen oder eine Vollversammlung muss es beschließen. Anschließend sind einige Formvorschriften wie Dauer und Fristen einzuhalten. So umfasst beispielsweise die Urabstimmung mindestens drei Abstimmungstage inklusive Wahlurnen.

In der Regel fand so die Wahl des Semestertickets aufgrund einer studentischen Urabstimmung über das Semesterticket statt. Das Ergebnis der Urabstimmung ist bindend für alle studentischen Gremien und die gesamte Studierendenschaft, wenn sich mehr als 25 Prozent der Abstimmungsberechtigten an der Urabstimmung beteiligt haben. Die Kosten der Urabstimmung trägt die Studierendenschaft.

Neben der Urabstimmung steht jedem Studierenden das Recht zu, Anträge an die studentischen Gremien wie StuPa, Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) oder Fachschaften bzw. Fachgruppen zu stellen. Näheres hierzu steht in der Satzung der Studierendenschaft der Leuphana.  Ebenso steht jedem Studierenden ein Beschwerderecht zu. Der Verfahrensweg ist in der Satzung beschrieben.

Anders ist dies in den akademischen Gremien wie Senat, Fakultätsrat oder Studienkommission. Hier konnten bisher nur Anträge durch die gewählten Mitglieder eingebracht werden. Mit der neu eingeführten „Studierendeninitiative“ im Sinne des NHG ändert sich das. Zudem handelt es sich bei einer „Studierendeninitiative“ nicht länger nur um die Wahrnehmung eines einfachen Beschwerderechts, sondern es greift das Verwaltungsrecht und das Recht des öffentlichen Dienstes.

Flut der Petitionen

In der Zukunft wird sich zeigen, ob das neue Mittel der „Studierendeninitiative“ genutzt wird. Es ist zumindest ein einfacher Weg, dafür zu sorgen, dass sich Organe der Hochschule mit einem Thema befassen, sofern das erforderliche Quorum für eine Petition erreicht wird. Auf jeden Fall ist die „Studierendeninitiative“ eine Möglichkeit, die studentischen Gremien wie StuPa, AStA, Fachschaften und Fachgruppen zu umgehen, um ein studentisches Anliegen direkt vorzutragen. Somit könnten auch Anliegen vorgetragen werden, die nicht die politische Deckung einzelner studentischer Gremien haben oder kontrovers zwischen den studentischen Gremien diskutiert werden.

Autor: Christopher Bohlens

 

 

 

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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