Das StuPa hat entschieden: Der Lohn in der Studierendenschaft steigt von 11,56 Euro auf 12,50 Euro pro Stunde. Das sind 0,50 Euro mehr als der gesetzliche Mindestlohn ab Oktober 2022. Wird der Beitrag für die Studierendenschaft von derzeit 19 Euro pro Studierende:r in Zukunft steigen?
Wir hatten bereits über die Diskussion um die Erhöhung der Löhne berichtet. Der gesetzliche Mindestlohn wird ab dem 01. Oktober 2022 auf 12 Euro angehoben. Bisher zahlt der AStA einen Lohn von 11,56 Euro für alle Beschäftigten, damit fließen über 50 % des studentischen Haushalts (insg. rund 450.000 Euro) in Personalkosten und Aufwandsentschädigungen. Auch hier liefert die Leuphana den Hintergrund, die Stundensätze der Universität differenzieren zwischen Menschen ohne Studienabschluss und Menschen mit Studienabschluss. Der AStA zahlt bisher einen Lohn, der über dem studentischen Satz der Leuphana (derzeit 10,69 Euro ohne Abschluss und 12,43 Euro mit Abschluss) liegt. Nach dem akademischen Abschluss differenziert der AStA jedoch nicht.
Kommt eine Beitragserhöhung?
Das neue Haushaltsjahr tritt zum 01. Oktober 2022 in Kraft. Bisher ist kein Haushaltsplan aufgestellt worden, dies wird vermutlich im September im StuPa behandelt werden. Fest steht, dass die Lohnerhöhung auf 12,50 Euro mit einer Mehrbelastung von rund 13.000 Euro für die Studierendenschaft einhergehen wird. Im aktuellen Haushaltsjahr 2021/2022 wird der studentische Haushalt mit rund 186.000 Euro an Personalkosten – Arbeitgeberbrutto (ohne Aufwandentschädigungen) belastet.
Die letzte Erhöhung des Beitrags für die Studierendenschaft bzw. studentische Selbstverwaltung fand 2020 statt. Die Begründung für die Erhöhung des Selbstverwaltungsbeitrags von 17 Euro auf 19 Euro (+ 11,76 %) war der Beschluss des StuPa, die Löhne der Mitarbeitenden der Studierendenschaft anzupassen (auf 11,56 Euro/Stunde).
Für das Wintersemester 2022/23 und Sommersemester 2023 soll der Beitrag bei 19 Euro bleiben. Eine Erhöhung zum Wintersemester 2022/23 ist nicht mehr möglich, da der Rückmeldungszeitraum bereits läuft. Die Beitragsordnung für das Sommersemester 2023 wurde veröffentlicht, welche 19 Euro weiterhin vorsieht.
Foto: Finanziell Analyse Buchhaltung Rechnung Steuerung - (c) Pixabay