Stift Kugelschreiber Schreiben Papier Klemmbrett - (c) Pixabay

Letzte Chance zur Kandidatur – Hindert die Unterschrift die Partizipation?

Die Hochschulwahlen laufen auf Hochtouren an. Kandidaturen sind noch bis Mittwoch 28.10.2020 12:00 Uhr für die Fachgruppenvertretungen (FGV) und Studierendenparlament (StuPa), Senat und Fakultätsrat möglich. Aber Achtung, digitale Unterschriften sind nicht gültig!

Bei den studentischen Wahlen gab es schon einmal Probleme mit den Unterschriften. Die Univativ hatte bei den letzten akademischen Wahlen bei den Studierenden über Unterschriftenfälschungen berichtet. Damit es dieses Mal nicht zu ungültigen Formularen kommt, verkündete der studentische Wahlausschuss, dass digitale Unterschriften nicht akzeptiert werden können. So hat vor einigen Tagen der studentische Wahlausschuss ein Statement (für die FGV und StuPa-Wahl) mit der Thematik veröffentlicht. Mit Fristbeginn 12.10.2020 müssen bis zum 28.10.2020 das unterschriebene Formular zur Kandidatur vorliegen.

So heißt es wörtlich vom studentischen Wahlausschuss zu den FGV und StuPa-Wahlen:

„Leider gibt es derzeit keine Möglichkeit Wahlvorschläge digital zu unterschreiben. Dies hängt mit der Tatsache zusammen, dass Wahlen verwaltungsrechtlich unanfechtbar sein sollten. In einem verwaltungsrechtlichen Verfahren würden nur sogenannte qualifizierte Signaturen akzeptiert werden. Die Möglichkeit der qualifizierten Signaturen besteht bei der diesjährigen Hochschulwahl jedoch nicht, da die Studierendenschaft zunächst ein externes Unternehmen beauftragen und es in der Wahlankündigung beschrieben hätte müssen. Beides ist nicht erfolgt. Wir nehmen diese Thematik jedoch mit auf und werden das neue Student*innenparlament bitten sich mit dieser Frage zu beschäftigen.“ 

Der Zeitplan und die Formulare für die studentischen Wahlen (FGV und StuPa) hat der Wahlausschuss hier veröffentlicht: https://asta-lueneburg.de/themen/hochschulwahlen/

Für die akademische Wahlen (Senat, Fakultätsräte) findet ihr hier weitere Infos, allerdings nur im Uni-Netz oder per VPN. Dort gilt für den Senat und die Fakultätsräte auch die Frist zu Kandidatur Mittwoch, 28.10.2020 12:00 Uhr.


Was ist das Studierendenparlament oder auch Student*innenparlament – kurz StuPa.

Das StuPa besteht insgesamt aus 17 studentischen Mitgliedern – damit ist es das das höchste beschlussfassende Gremium in der Studierendenschaft (Legislative) und vertritt mit seinen Entscheidungen alle Studierenden der Leuphana Universität Lüneburg. Hier wird z. B. darüber entschieden, was mit dem studentischen Beitrag für das Semester passiert (rund 24 Euro pro Student*in/Semester), ein Haushalts-Jahresvolumen von rund 500.000 Euro. Über den studentischen Haushalt werden die Fachschaften, FGV, studentischen Initiativen sowie die AStA-Service-Betriebe wie KonRad, EliStu und Ton&Licht finanziert. Weiterhin ist es möglich in Rahmen von Projektförderungen zusätzliche finanzielle Mittel zu beantragen.
Außerdem ist das StuPa u.a. für den hochschulpolitischen Rahmen, die Wahl und Kontrolle des Allgemeinen Student*innenenausschusses (AStA) und die Aufstellung des studentischen Haushaltes verantwortlich. Im Wesentlichen besteht die Arbeit des StuPas darin, den hochschulpolitischen Kurs der Studierendenschaft mitzubestimmen, verschiedene Anträge zu verhandeln sowie Satzungen, Ordnungen und Richtlinien zu beschließen.


Die Fachgruppenvertretungen (FGV) sind die studentischen Ansprechpartner, wenn es um den eigenen Studiengang geht. Die FGV kümmern sich z. B. um studentische Belange rund um das Lehrangebot, Qualitätszirkel, Veranstaltungen wie die Ersti-Tage und helfen bei generellen Fragen und Problemen rund um das eigene Studienfach weiter. Die Fachgruppenvertretungen können sich zu Fachschaften zusammenschließen. Fachgruppenvertretungen bestehen aus mindestens zwei und maximal fünf Studierenden.


Was ist der Senat und Fakultätsrat?

Fangen wir mit dem Senat an. Hier stellen 19 gewählte Mitglieder die Weichen für die Leuphana. Themen sind zum Beispiel die Rahmenprüfungsordnung, das Lehrangebot und die Wahl wichtiger Personalien der Universität. Weiterhin ist der Senat zuständig für Prüfungs­ord­nun­gen, für fa­kultätsüberg­rei­fen­de Stu­di­engänge, die Ent­wick­lungs­pla­nung so­wie die sogenannte Grund­ord­nung der Uni­ver­sität und Stellungnahmen zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Dazu zählen vor allem die Errichtung, Änderung und Aufhebung von Fakultäten sowie zur Einführung, Änderung und Schließung von Studiengängen. Der Senat wählt zum Beispiel den oder die Präsident*in der Universität, ebenso wie die Vize-Präsident*innen. Das Gremium ist wie folgt aufgeteilt: Drei Student*innen, drei Menschen aus Verwaltung und Haustechnik, drei Menschen aus dem Wissenschaftlichen Mittelbau (Forschende und Lehrende ohne Professur) und zehn Professor*innen.

Weiter geht es mit den Fakultätsräten. Jede der vier Fakultäten an der Leuphana (Bildung, Wirtschaft, Nachhaltigkeit und Kulturwissenschaften) hat quasi ihren eigenen kleinen „Senat“, in denen die Mitglieder fachspezifische Angelegenheiten und konkrete Lehrinhalte entscheiden. Auch werden hier die Ausschreibungen von Professuren vorgenommen und entsprechende Berufungskommissionen besetzt. Hier wird für jede Fakultät jeweils ein studentisches Mitglied gewählt, beziehungsweise zwei bei der Fakultät Wirtschaft.


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Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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