Langzeitstudiengebühren bereiten vielen Studierenden Sorgen. In der Diskussion stehen diese Kosten schon lange. Dieser Beitrag beleuchtet die aktuellen Regelungen, Hintergründe und politischen Entwicklungen rund um die Langzeitstudiengebühren in Niedersachsen.
Langzeitstudiengebühren fallen an, wenn Studierende ihre Regelstudienzeit deutlich überschreiten. In Niedersachsen sind diese Gebühren in den Paragraphen 12 und 13 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) geregelt. Jeder Studierende startet mit einem „Studienguthaben“, das die Regelstudienzeit plus sechs Semester für Bachelorstudiengänge umfasst. Für konsekutive Masterstudiengänge erhöht sich das Guthaben um die Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs. Erst wenn dieses Guthaben aufgebraucht ist, werden Langzeitstudiengebühren fällig. Diese betragen 500 Euro pro Semester.
Studiengebühren sind zu unterscheiden von den Studienbeiträgen, die jede:r Studierende pro Semester bezahlt. An der Leuphana betragen diese im Wintersemester 393,09 Euro und decken Kosten für das Studierendenwerk, die Verwaltung, das Semesterticket und den AStA.
Laut § 13 NHG gibt es Ausnahmen von den Langzeitstudiengebühren, etwa für Studierende mit Kindern, chronischen Erkrankungen oder für solche, die in studentischen Gremien aktiv sind. Studierende, die sich in maßgeblichen Organen wie dem Studierendenparlament, dem Fakultätsrat oder dem Senat engagieren, können bis zu zwei Semester von den Gebühren befreit werden.
Die erhobenen Gebühren werden gemäß § 13 NHG für lehrbezogene Leistungen sowie für Lehr- und Lernmaterialien verwendet. Dies schließt Leistungen der Lehreinheiten und zentralen Einrichtungen der Hochschule ein.
Finanzierung der Hochschulen in Niedersachsen
Die Finanzierung der staatlichen Hochschulen erfolgt über den Landeshaushalt. Die Mittelvergabe basiert auf einem Schlüssel, der unter anderem die Anzahl der Studienplätze und Absolventen berücksichtigt. Studiengänge, die hohe materielle und personelle Ressourcen erfordern, wie Medizin, werden höher gewichtet als beispielsweise Studiengänge in den Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften, die oft mit geringeren Kosten verbunden sind. Weitere Informationen zu den Ziel und Leistungsvereinbarungen zwischen dem Land und den Hochschulen gibt es in diesem Artikel.
Verwaltungskosten und Kritik
In Niedersachsen werden von jedem:r Studierenden Verwaltungskosten in Höhe von 75 Euro pro Semester erhoben. Diese Kosten decken Leistungen wie myCampus, myStudy, Studierendenservice, Prüfungsverwaltung und weitere administrative Aufgaben ab. Anders als bei den Langzeitstudiengebühren fließt dieses Geld jedoch nicht direkt an die Hochschulen, sondern in den Landeshaushalt. Die Verwendung der Mittel obliegt somit der Landesregierung. In anderen Bundesländern werden solche Beiträge teilweise nicht erhoben, was in Niedersachsen bereits zu Protesten und Petitionen geführt hat. So ist das Studium an der Leuphana weiterhin eines der teuersten in ganz Deutschland.
Auswirkungen der Corona-Pandemie
Während der Corona-Pandemie wurde beschlossen, dass drei Semester nicht auf die Regelstudienzeit (und somit auch auf das Studienguthaben) angerechnet werden. Studierende, die aufgrund der Pandemie länger studieren mussten und bereits Langzeitstudiengebühren gezahlt haben, konnten diese nachträglich zurückfordern. Hierzu war allerdings ein gesonderter Antrag erforderlich.
Politische Entwicklungen und Zukunftsaussichten
Der aktuelle Koalitionsvertrag (2022-2027) zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen sieht die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren vor. So steht auf Seite 67:
Wir werden die Langzeitstudiengebühren abschaffen.
Bisher ist jedoch kein entsprechender Gesetzesentwurf zur Änderung des NHG vorgelegt worden. Auch eine Kleine Anfrage der Opposition im Jahr 2022 konnte keine klaren Antworten über den Zeitpunkt der Abschaffung liefern. Ende 2023 fragte die Landes-ASten-Konferenz Niedersachsen beim Ministerium an, wie der aktuelle Stand der Abschaffung ist, eine Antwort wurde seitens der LAK nicht veröffentlicht. Im Juni 2024 wurde eine Anfrage über FragDenStaat an das MWK gestellt und das MWK antwortete, dass Vorarbeiten laufen, aber es noch zahlreiche andere Punkte gibt die abgearbeitet werden müssen, auch sei die derzeitige Haushaltslage angespannt.
Fazit
Die Langzeitstudiengebühren in Niedersachsen bleiben ein kontroverses Thema. Während sie eine finanzielle Belastung für viele Studierende darstellen, sind sie zugleich eine Einnahmequelle, die zur Finanzierung der Hochschulen beiträgt. Die aktuellen politischen Entwicklungen lassen hoffen, dass die Gebühren in Zukunft abgeschafft werden, doch konkrete Schritte stehen noch aus.
Für Studierende, die sich engagieren oder durch besondere Umstände länger studieren, bieten die Ausnahmebestimmungen des NHG zumindest eine gewisse Entlastung. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in den kommenden Jahren entwickeln wird.