Michael Radtke - Landtag - CC BY-ND 2.0 - flickr

Landtag beschließt einmalige Verlängerung der Regelstudienzeit

Im Dezember 2020 beschloss der Landtag, dass aufgrund der COVID-19 Pandemie einmalig die Regelstudienzeit verlängert werden kann. Die Hochschulen können Studierenden Gebühren und Entgelte ganz oder teilweise erlassen.

Die LandesAStenKonferenz (LAK Niedersachsen) forderte mehrmals auf, ein Solidarsemester umzusetzen. Hierbei geht es darum, dass das SoSe 2020 nicht auf die reguläre Studienzeit angerechnet wird. Auch sollen Langzeitstudiengebühren erstattet werden oder erst später fällig werden. In Niedersachsen wird von jedem Studierenden einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 75 Euro pro Semester fällig und damit der höchste in ganz Deutschland.

Umsetzung

Bisher war unklar, wie die tatsächliche Umsetzung der Punkte aus dem Antrag für das Solidarsemester erfolgen soll. Im parlamentarischen Prozess befand sich im Landtag Niedersachsen der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen für die Nicht-Anrechnung des Semesters. Der Landtag Niedersachsen hat am 06. Oktober einen Entschließungsantrag angenommen. (Ein Entschließungsantrag ist eine parlamentarische Handlungsform, mit der das Parlament seine Position begleitend zu bestimmten Gesetzesvorhaben erklärt und die Regierung auffordert, etwas Bestimmtes beim Vollzug des Gesetzes zu tun. (vgl. Wikipedia))

Entscheidung im Dezember

Im Dezember 2020 beschloss der Landtag ein Haushaltsbegleitgesetz 2021 zu beschließen. Am 15. Dezember wurde dies im Gesetzes- und Verordnungsblatt 2020/45 veröffentlicht, das Gesetz über den Haushalt 2021. Hierbei erfolgt eine Änderung des LHG (Landeshochschulgesetz). Die Hochschulen können mit Zustimmung des Ministeriums Gebühren und Entgelte ganz oder teilweise erlassen. Für das Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21 oder Sommersemester 2021 gilt einmalig eine verlängerte individuelle Regelstudienzeit von einem Semester.

Die LAK Niedersachsen kritisiert die späte Entscheidung in der Sache: „Die niedersächsischen Student*innen hätten eine schnellere Umsetzung benötigt.“ Problematisch sieht die LAK, dass es nur ein Semester ist, obwohl auch das WS 2020/21 und SoSe 2021 belastend sind.

Und weiter: „Bisher konnte das Ministerium aber noch nicht erklären, wie genau diese Verlängerung der Regelstudienzeit umgesetzt wird. Es bleibt zu hoffen, dass mit dieser auch die BAföG Zahlungen verlängert werden, sowie Gebühren wie Langzeitstudiengebühren erlassen werden. Denn für eine verlängerte Studienzeit unter Corona Bedingungen dürfen die Student*innen nicht auch noch finanziell bestraft werden.“


Foto: Michael Radtke – Landtag – CC BY-ND 2.0 – flickr

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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