Der Landesrechnungshof Niedersachsen stellt in seinem jährlichen Bericht fest, dass oftmals der Verwendungsnachweis für die finanziellen Mittel in Millionenhöhe an den Stiftungshochschulen fehlt. Die Leuphana ist eine von fünf Stiftungshochschulen in Niedersachsen.
Es ist nicht das erste Mal das die Leuphana Universität Lüneburg in den Berichten und Sonderberichten vom Landesrechnungshof (LRH) vorkommt. Diesmal betrifft es alle fünf Stiftungshochschulen in Niedersachsen (Leuphana, Uni Göttingen, Uni Hildesheim, Hochschule Osnabrück und die Tierärztliche Hochschule Hannover). Es geht um Millionen an Zuwendungen für die entsprechende Nachweise fehlen. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) zeigte Defizite in der Prüfung.
So steht im Bericht 2019 vom Landesrechnungshof:
„Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur bewilligte im Zeitraum 2004 bis 2017 Zuwendungen in Höhe von 774 Mio. Euro für Baumaßnahmen an den fünf niedersächsischen Stiftungshochschulen. Für im Bewilligungszeitraum abgeschlossene Baumaßnahmen mit einer Zuwendungssumme von 285 Mio. Euro legten die Hochschulen 53 der erforderlichen 77 Verwendungsnachweise vor. Das Ministerium prüfte von den 16 bereits vom Staatlichen Baumanagement Niedersachsen baufachlich geprüften Nachweisen bislang lediglich einen über einen Zuwendungsbetrag von 2,55 Mio. Euro.“
und weiter:
„Der LRH stellte bei seiner Prüfung fest, dass die vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur erstellte Übersicht die in der LHO (Landeshaushaltsordnung – Anmerkung d. Redaktion) statuierten Anforderungen nicht erfüllte. Insbesondere hatte das Ministerium keine zentrale Übersicht, wann welche Verwendungsnachweise von den Stiftungshochschulen vorgelegt werden mussten. Es versäumte auch, die Zuwendungsempfänger auf fehlende Verwendungsnachweise hinzuweisen und deren Vorlage einzufordern. Gegenüber dem Staatlichen Baumanagement Niedersachsen forderte es keine zeitnahe Prüfung der vorgelegten Verwendungsnachweise ein.“
schließlich stellt der LRH fest:
„Sofern das Ministerium für Wissenschaft und Kultur über entsprechende Übersichten verfügte, legte es diese dem LRH auf dessen Anfrage zunächst nicht vor. Die nachgereichten Übersichten enthielten jedoch nicht alle erforderlichen Angaben. Auch hätte das Ministerium für Wissenschaft und Kultur gegenüber den Stiftungshochschulen und dem Staatlichen Baumanagement Niedersachsen auf eine fristgerechte Vorlage bzw. eine baufachliche Prüfung der Verwendungsnachweise bestehen müssen. Deshalb bleibt unklar, ob die Hochschulen die Zuwendungsmittel ordnungsgemäß verwendeten.“
und weiter:
„Der LRH begrüßt, dass das Ministerium für Wissenschaft und Kultur durch die Einführung einer neuen Datenbank nun die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, um Zuwendungen künftig den Anforderungen der LHO entsprechend zu überwachen und zu prüfen.“
Vergangene Berichte des Landesrechnungshof
In den letzten Berichten vom LRH waren die Leuphana und andere Stiftungshochschulen mehrmals Thema. Beispiele:
- 2019: Verlagerung der Drittmittelforschung in die Beteiligungen von Hochschulen; Risiken für die Hochschulhaushalte aufgrund fehlenden Beteiligungscontrollings
- 2018: Einsatz hauptamtlich tätiger Professorinnen und Professoren in berufsbegleitenden weiterbildenden Studiengängen
- 2017: Erfüllung der professoralen Lehrdeputate an Universitäten
- 2016: Stiftungshochschulen – ein Irrweg?
- 2015: Verbesserungsbedarf bei der regionalen Lehrkräftefortbildung
- 2014: Neubau des Zentralgebäudes der Leuphana Universität Lüneburg – viel Beratung, wenig Transparenz
- 2013: Rücklagen der Hochschulen
- 2012: Risiken bei der Finanzierung einer Hochschulbaumaßnahme
- 2011: Bedenkliche Besoldungsentwicklung bei den hauptamtlichen Mitgliedern von Hochschulpräsidien
Bild: Rechner Berechnung Versicherung Finanzen – (c) Pixabay