Leuphana Zentralgebäude im März 2017 - (c) Christopher Bohlens

Landesrechnungshof kritisiert die Leuphana wegen Kauf einer Villa

Alle Jahre wieder erscheint der Bericht des Niedersächsischen Landesrechnungshof (LRH). Mit einer Dauerkarte versehen ist die Leuphana, die in dieser Denkschrift gewürdigt wird. Im Jahresbericht 2025 für das Haushaltsjahr 2023 geht es um den Kauf einer Villa („Villa Leuphana“) für 2,4 Millionen Euro in Lüneburg für Gastwissenschaftler:innen und Gäste (Gästehaus) der Leuphana.

Die Stiftung Leuphana Universität Lüneburg kaufte im Juni 2023 die Villa mit einer Wohnfläche von rund 456 qm2. Der Kaufpreis betrug einschließlich geplanter Umbauten rund 2,4 Millionen Euro (ohne Nebenkosten). Das ganze wurde über das Stiftungsvermögen in Höhe von rund 20 Millionen Euro finanziert. Dieses Vermögen setzte sich überwiegend aus nicht verbrauchten Landesmitteln zusammen. Mit der Villa sollte diese als ein Gästehaus für die Leuphana fungieren um Platz für rund 15 Gastwissenschaftler:innen zu bieten.

Das Präsidium der Leuphana informierte den Stiftungsrat der Leuphana über den geplanten Kauf, jedoch ohne eine konkrete Wirtschaftlichkeitsanalysen oder Bedarfsnachweise vorzulegen. Eine Diskussion darüber und ein entsprechender Beschluss wurde nicht gefasst. Insofern lag eine fehlende Beteiligung der Gremien der Leuphana vor.

Insgesamt übt der Landesrechnungshof Niedersachsen (LRH) hier scharfe Kritik an dem Vorgehen der Leuphana. Beispielsweise hätte durch den Stiftungsrat beschlossen werden müssen, diese Investition zu tätigen, denn das Präsidium sei nur für laufende Verwaltungsgeschäfte zuständig. Es wurde kein Bedarfsnachweis noch eine fundierte Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt. Bereits frühere Prüfungen hätten ergeben, dass Gästehäuser von Hochschulen meist defizitär betrieben werden.

Eine Entsprechende Entwicklungsplanung wurde dem zuständigen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) nicht vorgelegt. Die Anschaffung einer Villa wird eher als eine Investition mit einer nachrangigen Priorität eingeordnet, weil andere Hochschulen wegen knapper finanzieller Mittel ihre dringendsten Sanierungsmaßnahmen nicht durchführen können.

Die Leuphana als Stiftung konnte hier ein großes Vermögen von rund 20 Millionen Euro aufbauen, weil das Land Niedersachsen die Globalbudgets ohne aktuelle Bemessungsgrundlage fortschreibt. Dabei betont der LRH das dies den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit widerspricht. So bleiben erhebliche Mittel ungenutzt und werden nicht zielgerichtet in vordringliche Hochschulaufgaben gesteckt.

Der LRH hat das MWK um Stellungnahme gebeten, und das MWK verteidigt den Erwerb. Es sei kein Beschluss vom Stiftungsrat notwendig gewesen, da nach Auffassung des MWK, der Kauf zu den laufenden Geschäftsführungstätigkeiten des Präsidiums gehöre. Der Stiftungsrat sei ausreichend informiert gewesen und hätte bei Bedarf selber aktiv werden können. Entsprechende Folgekosten die sich aus den Betrieb der Villa ergeben, sind von der Stiftung zu tragen und das Land sei hierbei finanziell nicht betroffen.

Darauf erwiderte der LRH, dass eine Beschränkung der Mitwirkung des Stiftungsrats die Kontrollfunktion gegenüber dem Präsidium schwäche. Das MWK müsse darauf achten, dass die Interessen des Landes gewahrt werden, gerade auch bei Stiftungshochschulen die eine hohe Autonomie und Freiheit besitzen. Bei Liegenschaftsangelegenheiten sollte dies im Stiftungsrat beschlossen werden, ein zusätzliches Vetorecht könnte dem MWK hier zusätzliche Optionen eröffnen.

Insgesamt wird der Erwerb der Villa durch die Stiftung Leuphana Universität Lüneburg vom LRH als rechtswidrig, wirtschaftlich fragwürdig und strategisch unklug bewertet. Es mangelt an einer transparenten Planung, einer Abstimmung mit dem Land und schließlich fundierten Nachweisen zu der Wirtschaftlichkeit. Dabei stehe dieses Beispiel exemplarisch für systematische Defizite in der Hochschulfinanzierung und Aufsicht, insbesondere bei den Stiftungshochschulen in Niedersachsen.

Im Jahresbericht des Landesrechnungshof steht sinngemäß:

Ohne Abstimmung mit dem Wissenschaftsministerium und ohne Zustimmung ihres Stiftungsrats erwarb die Universität Lüneburg eine Villa für 2,4 Mio. €. Der Kauf war der Hochschule möglich, weil sie innerhalb von nur fünf Jahren rd. 20 Mio. € aus überschüssigen Finanzhilfen des Landes angespart hatte. Das Land sollte sich bei Immobilienkäufen von Stiftungshochschulen ein Vetorecht im Stiftungsrat einräumen. Wegen seiner angespannten Finanzlage und des bestehenden Sanierungsstaus sollte das Land darüber hinaus die Höhe seiner Finanzhilfen an die Stiftungshochschulen kritisch überprüfen, zumal andere Stiftungshochschulen über erhebliches Wertpapiervermögen verfügen.

Quelle: Jahresbericht 2025 – Landesrechnungshof Niedersachsen – Seite 156.


Mit Material aus dem Jahresbericht 2025 des Niedersächsischen Landesrechnungshof.
Bild: Leuphana Zentralgebäude im März 2017 – (c) Christopher Bohlens

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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