Rechtssicherheit bei digitalen Prüfungen – Landesdatenschutzbehörde legt ein Eckpunktepapier den Hochschulen vor. Rechtssicherheit für die Hochschule und Schutz der Privatsphäre der Studierenden.
Bereits im Juni 2021 fragte die Univativ bei der Landesdatenschutzbehörde (LfD) an, wie die rechtliche Einschätzung zum Einsatz von Kameras und Mikrofonen zur Überwachung, während der Online-Klausur via ZOOM ist. Auch hinsichtlich der Identifizierung mit dem Personalausweis hat die Univativ der LfD einige Fragen gestellt. Hintergrund war die Umsetzung der Online-Prüfungen und Planungen für Proctoring (Überwachung des Computers und der Personen).
Dazu teilte die Behörde im Juni 2021 mit, dass die LfD vor Kurzem die niedersächsischen Hochschulen um Informationen gebeten hat, ob und in welcher Weise sie die Durchführung von Online-Prüfungen planen, darunter auch die Leuphana Universität Lüneburg. Die Ergebnisse dieser Abfrage werden derzeit in unserem Haus geprüft und werden im Anschluss unter Einbeziehung des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) mit den Hochschulen erörtert werden.
Im Dezember 2021 veröffentlichte die LfD hierzu die Ergebnisse und eine Handreichung.
Aufgrund der Corona-Pandemie haben zahlreiche Hochschulen in Niedersachsen digitale Prüfungen durchgeführt. Da davon auszugehen ist, dass diese Form der Leistungserhebung auch in den kommenden Monaten oder teils sogar dauerhaft erhalten bleibt, veröffentlicht die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen Eckpunkte für die datenschutzkonforme Durchführung von Online-Prüfungen an Hochschulen.
„Wir haben die Hochschulen im Sommersemsester 2021 dazu befragt, welche Verfahren bei ihnen zum Einsatz kommen, um praxistaugliche Eckpunkte entwickeln zu können“, sagt die Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel. „Wir schaffen damit mehr Rechtssicherheit für die Hochschulen und schützen gleichzeitig die Privatsphäre der Studierenden.“
Die Eckpunkte gehen unter anderem darauf ein, wie Hochschulen die Identität eines Studierenden feststellen können, in welchem Umfang Kameras zur Überwachung der Prüfung eingesetzt werden dürfen und welche Überwachungsmaßnahmen grundsätzlich unzulässig sind.
Die Eckpunkte sind hier als PDF veröffentlicht.
Mit Material der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen.
Foto: Prüfung Prüfbericht Überprüfung Lupe – (c) Pixabay