Im Sommersemester 2026 wird an der Leuphana gleich auf mehreren Ebenen gewählt: Senat, Fakultätsräte, Promovierendenvertretung, Student*innenparlament und Fachgruppenvertretungen – und das alles erstmals komplett online und wieder gemeinsam. Wer mitmischen will, muss sich jetzt ranhalten. Die Fristen laufen bereits.
Die Wahlen kommen. Und diesmal kommen sie digital und finden wieder gemeinsam statt. Nach längerer Zeit, wo akademische und studentischen Wahlen zu getrennten Terminen stattfanden, finden diese im SoSe 2026 gemeinsam statt und beide erstmals online.
Im Sommersemester 2026 finden an der Leuphana die Hochschulwahlen statt – und zwar in ihrer vollen Breite: Parallel zu den akademischen Gremienwahlen (Senat, Fakultätsräte, Promovierendenvertretung) werden auch das Student*innenparlament (StuPa) und die Fachgruppenvertretungen (FGV) neu gewählt. Neu in diesem Jahr: Statt Stift und Wahlzettel in der Mensa gibt es erstmals ein Online-Wahl-Tool. Man kann also theoretisch im Pyjama vom Sofa aus abstimmen.
Wann wird gewählt?
Die Wahltage sind der 2., 3. und 4. Juni 2026 – für alle Wahlen gleichzeitig. Die Stimmabgabe ist auf jedem internetfähigen Gerät möglich, alternativ auch an Computern, die die Universität im Wahllokal bereitstellt. Genaue Informationen zur technischen Durchführung sollen laut akademischer Wahlleitung etwa Mitte Mai veröffentlicht werden.
Was wird alles gewählt?
Akademische Gremien:
Der Senat ist das zentrale Organ der Universität – 19 Mitglieder entscheiden dort über die Grundordnung, die Entwicklungsplanung, Prüfungsordnungen und auch darüber, wer die Universität als Präsident*in leitet. Studierende stellen dabei drei der 19 Sitze.
Die Fakultätsräte – je einer für die Fakultäten Bildung, Kulturwissenschaften, Management und Technologie, Nachhaltigkeit und Staatswissenschaften – sind deren kleinere Pendants auf Fakultätsebene. Sie entscheiden über Berufungsvorschläge, Prüfungsordnungen und Studienprogramme. Auch hier wird jeweils ein studentischer Sitz besetzt.
Die Promovierendenvertretung – eine Person pro Fakultät – vertritt die Interessen der Promovierenden mit beratender Stimme in Senat und Fakultätsräten.
Studentische Gremien:
Das Student*innenparlament (StuPa) ist das höchste beschlussfassende Gremium der Studierendenschaft – 17 Sitze, die über den studentischen Haushalt, hochschulpolitische Positionen und Satzungen bestimmen. Wählen und kandidieren darf jede*r immatrikulierte Studierende.
Die Fachgruppenvertretungen (FGV) vertreten die Studierenden direkt in ihrem Major oder Studiengang – zwei bis fünf Personen pro Fachgruppe, die als Ansprechpersonen zwischen Studierenden, Lehrenden und Fakultät vermitteln. Kandidieren und wählen darf, wer im jeweiligen Studiengang eingeschrieben ist.
Kandidieren – und zwar jetzt
Wer selbst in einem der Gremien mitentscheiden möchte, muss schnell sein. Die Fristen sind unterschiedlich:
Für die akademischen Wahlen (Senat, Fakultätsräte, Promovierendenvertretung) müssen Wahlvorschläge bis zum 4. Mai 2026, 12:00 Uhr per E-Mail an wahlleitung@leuphana.de eingereicht werden. Formulare gibt es unter leuphana.de/wahlen.
Für das StuPa und die FGVen gilt bereits eine frühere Frist: Wahlvorschläge müssen bis zum 30. April 2026, 14:00 Uhr eingereicht werden – schriftlich mit Unterschrift im AStA-Büro (C9.103) oder digital per E-Mail an wahlausschuss@stupa-lueneburg.de. Formulare sind unter asta-lueneburg.de/wahlen verfügbar.
Die Gretchenfrage: Wird die Beteiligung besser?
Bei der letzten akademischen Wahl im Sommer 2025 lag die Beteiligung unter Studierenden bei einem historischen Tiefstand. Ob die Umstellung auf Online-Wahl die Hürde senkt – und ob das Zusammenlegen der akademischen und studentischen Wahlen auf denselben Zeitraum diesmal mehr Menschen an die (virtuelle) Urne bringt, bleibt offen.
Kommentar: Höhere Wahlbeteiligung, aber noch nicht optimal. Was getan werden kann.
Wenn sich immer weniger Studierende an den Wahlen beteiligen, sei es mit dem aktiven oder passiven Wahlrecht, bleibt die Frage, ob die Studierendenvertreter von der Gemeinschaft der Studierenden im Senat von den Professor:innen als legitime Vertretung anerkannt werden. Entscheidungen der Universitäts-Gremien werden immer mehr ohne studentische Beteiligung und Stimme getroffen. Die Studierenden interessieren sich nicht mehr für ein ehrenamtliches Engagement in demokratischen Gremien und geben ihre Chance auf Mitwirkung und Mitbestimmung vollständig auf. Auch bei den studentischen Wahlen ist die Wahlbeteiligung und Engagement rückläufig.
Aber was bedingt eine hohe Wahlbeteiligung? Das haben wir gemeinsam mit dem Recherchenetzwerk CORRECTIV herausgefunden. Das Correctiv startete 2019 mit dem Projekt „Warum wählst du?“. – Demokratie an Hochschulen. Die Univativ war offizielles Partnermedium des Rechercheprojekts.
Nur etwa 15 Prozent der Studierenden beteiligen sich an den Wahlen ihrer Vertretung – und das, obwohl diese über erhebliche finanzielle Mittel verfügt. Immer wieder sorgen Finanzskandale, wie aktuell in Kassel, für Schlagzeilen. Die Auswertung von CORRECTIV zeigt: An manchen Universitäten liegt die Wahlbeteiligung sogar unter 5 Prozent.
Mehr bei der Univativ nachzulesen inkl. der Ergebnisse hier. Die Antwort zu den Online-Wahlen an der Leuphana kennen wir Anfang Juni.
Akademische Wahlen: leuphana.de/wahlen | wahlleitung@leuphana.de | Wahlbüro C10.113, Di & Do 10–12 Uhr
Studentische Wahlen: asta-lueneburg.de/wahlen | wahlausschuss@stupa-lueneburg.de | AStA-Büro C9.103, Mo 10–16 Uhr, Di–Fr 10–14 Uhr
Mit Material der beauftragten Wahlleitung der Leuphana Universität Lüneburg und des studentischen Wahlausschusses des StuPa.
Foto von Glen Carrie auf Unsplash
