Resultat Ergebnis Entschuldigung Versagen - (c) Pixabay

Hochschulwahl 2024: Ergebnisse der akademischen Gremien liegen vor

Die akademischen Hochschulwahlen wurden ausgezählt und für die Fakultätsräte und den Senat liegen Ergebnisse vor. Die Wahlbeteiligung ist von 4,5 % auf 4,9 % leicht gestiegen. Auffällig: Die Wahlbeteiligung variierte je nach Fakultät stark.

Mit einer Wahlbeteiligung von rund 4,9 % für den Senat ist die Partizipation etwas höher als im Jahr zuvor (4,5 %). Auch im Vergleich zur Europa-Wahl, der Bundestags-Wahl oder den Landtagswahlen zeigt sich eine niedrige Wahlbeteiligung. Die Univativ berichtete bereits über den Verlauf der Wahlbeteiligung in den letzten Jahren.

Senat

Für den Senat traten zwei Listen an. Eine Liste bestehend aus einem Einzelkandidaten und eine Weitere bestehend aus mehreren Personen. Alle drei studentischen Plätze gehen an die Liste "Studies im Senat". Hätte nur eine Liste kandidiert, wären die Kandidierenden auch ohne Wahl direkt benannt worden.

Außerdem zeigt sich, dass die Anzahl der Kandidierenden (insbesondere jener im Senat) rückläufig ist. Waren es 2019 zwei Listen mit insgesamt 157 Kandidat*innen, so sind es dieses Jahr lediglich 12 Kandidat*innen.

Fakultätsräte

In diesem Jahr wurden die studentischen Vertreter*innen in den Gremien gewählt, da ihre Amtszeit ein Jahr beträgt. Professor*innen, Wissenschaftliche Mitarbeitende und Mitarbeitende in Technik und Verwaltung wurden auch gewählt, ihre Amtszeit ist für zwei Jahre datiert.

Die Bewerbungsfrist vom akademischen Wahlausschuss musste in allen Fakultätsräten für die studentischen Vertreter*innen verlängert werden. Es lagen bis zum regulären Terminschluss keine gültigen Kandidaturen vor.

Die Wahlbeteiligung war auch je nach Fakultät unterschiedlich:

  • Bildung - 2,2 %
  • Kulturwissenschaften - 7,4 %
  • Nachhaltigkeit - 12,9 %
  • Management und Technologie - 1,9 %
  • Staatswissenschaften - 8,9 %

Einsprüche gegen die Wahl möglich

Sollten noch Ungereimtheiten bestehen, kann die Wahl selbst bin­nen ei­ner Wo­che nach Aus­hang durch schrift­lich begründe­ten Ein­spruch an­ge­foch­ten wer­den. Frist­ab­lauf für den Wahl­ein­spruch ist der 28. Juni 2024.

Die Ergebnisse können im Leuphana Intranet via Uni-Netz oder VPN aufgerufen werden. Leuphana Intranet -> Gremien -> Hochschulwahlen.


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Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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