Der Wahlzettel für das Semesterticket, präsentiert auf der Vollversammlung. / (c) Foto: Christopher Bohlens

Hochschulwahl 2013 – Fragen und Antworten

Wer, wie, was und wo wird gewählt?

Der Wahlzettel für das Semesterticket, präsentiert auf der Vollversammlung. / (c) Foto: Christopher Bohlens

Am Montag 2.12. bis Mittwoch 4.12. finden die Hochschulwahlen an der Leuphana statt. Was überhaupt gewählt wird und weitere Fragen werden hier erläutert.

Was wird gewählt?

Die Besetzung der akademischen und studentischen Gremien sowie die Urabstimmung über das Semesterticket.

Was machen die Gremien?

Der Senat beschließt unter anderem hochschulweite Ordnungen der Hochschule, Prüfungsordnungen für fakultätsübergreifende Studiengänge, die Entwicklungsplanung der Universität, nimmt zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung Stellung und beschließt die Grundordnung nach § 41 NHG (Niedersächsisches Hochschulgesetz).

Der Fakultätsrat entscheidet in Angelegenheiten der Forschung und Lehre von grundsätzlicher Bedeutung. Er beschließt die Ordnungen der Fakultät, insbesondere die fachspezifischen Prüfungsordnungen, und nimmt zur Einführung, wesentlichen Änderung und Schließung von Studiengängen gegenüber dem Präsidium Stellung. Bei der Entscheidung in Angelegenheiten, die die Bewertung der Lehre betreffen, werden die Stimmen der Mitglieder der Studierendengruppe doppelt gezählt; in diesen Angelegenheiten haben die Mitglieder der MTV-Gruppe kein Stimmrecht.

Das Studierendenparlament (StuPa) ist das höchste beschlussfassende Organ der verfassten Studierendenschaft und ist u.a. für ihren hochschulpolitischen Rahmen, die Wahl und Kontrolle des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) und die Aufstellung des studentischen Haushaltes verantwortlich. Im Wesentlichen besteht die Arbeit des StuPa darin, den hochschulpolitischen Kurs der Studierendenschaft mitzubestimmen, verschiedenste Anträge zu verhandeln sowie Satzungen, Ordnungen und Richtlinien zu beschließen.

Die Fachgruppenvertretungen (FGV) sind die studentischen Ansprechpartner, wenn es um den eigenen Studiengang geht. Die FGV kümmern sich z.B. um das Lehrangebot, Veranstaltungen wie Ersti-Tage und helfen bei generellen Fragen und Problemen rund um das eigene Studienfach weiter. Die Fachgruppenvertretungen können sich zu Fachschaften zusammenschließen.

Wer wird gewählt?

Für das höchste akademische Gremium, den Senat, treten zwei studentische Listen an. Bei dieser Wahl gibt es eine Stimme:

  • „Demokratisches Bu?ndnis – QuattroFAK, Juso-HSG, campus.gru?n, linke.SDS“ mit 64 Kandidaten
  • „Leuphana gemeinsam gestalten“ mit 57 Kandidaten

Für die Fakultätsräte können die Studierenden eine Stimme vergeben, jeder Studiengang ist einer Fakultät zugeordnet. Bei dem Fakultätsrat Bildung treten zwei Studierende auf einen Platz an. Im Fakultätsrat Kulturwissenschaften treten drei Bewerber auf einen Platz an. Für den Fakultätsrat Nachhaltigkeit gibt es sechs Bewerber bei einem Platz. Im Fakultätsrat Wirtschaftswissenschaften gibt es zwei Plätze für Studierende, hierzu tritt die Liste 1 ohne Namen mit 34 Kandidaten und die Liste 2: „Die Fachschaft Business, Economics & Management“ mit 14 Kandidaten an.

Die Teilnehmer der sechs Listen der Podiumsdiskussion bei der Vollversammlung am 20.11. / (c) Foto: Christopher Bohlens

Für das Studierendenparlament (StuPa) treten sechs Listen, hierbei gibt es bis zu drei Stimmen die frei verteilt werden können an:

  • Bildung wählen!
  • Campus.Grün
  • dielinke.SDS
  • Juso-Hoschulgruppe
  • Leuphana Gemeinsam Gestalten
  • QuattroFAK – Vier Fakuläten, eine Liste

Gemäß der Wahlordnung findet eine Urnen-Wahl der Fachgruppenvertretungen nur dann statt, wenn es mehr als fünf Bewerber gibt. Dies ist der Fall in folgenden Studiengängen:

  • B.A. Berufliche Bildung in der Sozialpädagogik
  • B.A. Umweltwissenschaften
  • M.Sc. Nachhaltigkeitswissenschaften
  • B.A. Betriebswirtschaftslehre
  • B.Sc. Volkswirtschaftslehre
  • B.Eng. Wirtschaftsinformatik
  • M.A. Management & Business Development
  • M.A. Management & Human Resources
  • B.A. Digital Media
  • Promotion

Hier können bis zu fünf Stimmen vergeben werden.

Bei einer Anzahl von drei bis fünf Bewerbern wurden die FGVs automatisch ernannt, mit der Wahlbekanntmachung. Genaueres ist in der Wahlbekanntmachung nachzulesen.

Schließlich wird noch das Semesterticket gewählt, es stehen drei Optionen zur Auswahl:

  • Niedersachsen-Variante
  • Hamburg-Variante
  • Kein Ticket

Genaueres über das Semesterticket haben wir diese Woche berichtet.

Wie wird gewählt?

Folgende Übersicht über zu vergebenen Stimmen:

  • Senat: 1 Stimme für eine der beiden Listen.
  • Fakultätsrat: 1 Stimme für einen der Kandidaten bzw. einem Kandidaten auf einer der beiden Listen in der Fakultät Wirtschaftswissenschaften.
  • StuPa: Bis zu 3 Stimmen, die frei über sechs Listen auf drei Kandidaten verteilt werden können. Jedoch nur eine pro Kandidat, keine Stimmenhäufig.
  • Fachgruppenvertretung: Bis zu 5 Stimmen, die frei über alle Kandidaten verteilt werden können. Jedoch nur eine pro Kandidat, keine Stimmenhäufig.
  • Semesterticket: Präferenzabstimmungssystem. Nur eine Stimme pro Zeile und Spalte. Maximal drei Kreuze.

Im Wahllokal bzw. auf den Wahlzetteln, findet sich ebenfalls eine Erläuterung.

Zur Wahl geht es in die Mensa. / (CC) Foto: tschörda / flickr

Wann wird gewählt?

Montag, 2.12.2013 von 9:30 bis 16:00 Uhr

Dienstag, 3.12.2013 von 9:30 bis 16:00 Uhr

Mittwoch, 04.12.2013 von 9:30 bis 13:00 Uhr

Wo wird gewählt?

In der Mensa, Scharnhorststrasse 1, Lüneburg

Wo kann ich mich weiter informieren?

Auf der Webseite des studentischen Wahlausschusses.

In der Wahlzeitung vom AStA-Politik-Referat. Die Wahlzeitung liegt beim AStA (Gebäude 9, 1.Stock) aus und ist online verfügbar.

Zusätzlich werden Listen bzw. Kandidaten im Internet und/oder auf dem Campus mit Wahlständen, Plakaten, Flyern und etc. werben.

Warum ist eine hohe Wahlbeteiligung wichtig?

Gemäß der Satzung der Studierendenschaft ist eine Wahlbeteiligung von mindestens 25 % für die Urabstimmung (das Semesterticket) für die Studierendenschaft bindend. Das bedeutet, dass erst dann das Wahlergebnis der Urabstimmung für alle Gremien der Studierendenschaft bindend ist. Das StuPa könnte dann beispielsweise sich nicht für eine andere Ticketvariante entscheiden und somit das Wahlergebnis ignorieren. Diese 25 % Hürde verhindert, dass andere Entscheidungen getroffen werden, als in der Urabstimmung abgestimmt.

Autor: Christopher Bohlens

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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