Bei über 25 Grad im Hörsaal wird’s heiß – und das nicht nur sprichwörtlich. Was Studierende und Prüfungsämter jetzt beachten müssen, welche Temperaturgrenzen gelten und wann eine Verlängerung der Schreibzeit drin ist – all das erfährst du hier.
Während „Hitzefrei“ primär aus dem Schulkontext bekannt ist, existieren auch für Arbeitsplätze und Hochschulen wichtige Regelungen zum Umgang mit hohen Temperaturen. Bei steigenden Raumtemperaturen nimmt die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit messbar ab, weshalb entsprechende Schutzmaßnahmen erforderlich werden.
Regelungen für Studierende
Studierende haben als Lernende einen besonderen Status und Anspruch auf gesundheitsförderliche Lernbedingungen. Die Hochschule trägt Verantwortung für den Gesundheitsschutz während Lehrveranstaltungen und Prüfungen.
Vorschriften für Beschäftigte
Die rechtliche Grundlage bilden die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), insbesondere ASR A3.5. Diese Vorschriften definieren klare Temperaturgrenzen für Arbeitsräume:
Grundsatz: In Arbeitsräumen muss eine gesundheitlich verträgliche Raumtemperatur von maximal 26°C gewährleistet sein.
Temperaturschwellen und Maßnahmen:
- Ab 26°C: Der Arbeitgeber muss für Abkühlung sorgen
- Ab 30°C: Technische Maßnahmen sind verpflichtend:
- Installation von Sonnenschutz
- Lüftung während der Nacht oder frühen Morgenstunden
- Entfernung wärmeabstrahlender Geräte (z.B. Laserdrucker)
- Flexible Arbeitszeitregelungen (Gleitzeit)
- Bereitstellung von Getränken
- Ab 35°C: Zusätzliche Hilfsmittel sind erforderlich:
- Luftduschen
- Regelmäßige Hitzepausen
Detaillierte Informationen finden sich im Ratgeber der IG Metall zu Hitze am Arbeitsplatz.
Besondere Situation im Leuphana Zentralgebäude: Aufgrund von Kostensteigerungen wurden geplante Kühlmaßnahmen wie Kühldecken, Lüftungsoptimierung und Betonkerntemperierung zurückgestellt, was zu erheblicher Hitzebelastung in einigen Räumen führt.
Rechtliche Grundlagen bei Prüfungen
Für Prüfungsräume gelten folgende Temperaturgrenzen:
- Ab 26°C: Anfechtungsrecht der Prüfung aufgrund eingeschränkter Chancengleichheit durch verminderte Leistungsfähigkeit
- Ab 30°C: Rechtsanspruch auf sofortige Maßnahmen durch die Prüfungsleitung:
- Verstärkte Belüftung
- Aufstellung von Ventilatoren
- Einlegung von Erfrischungspausen
- Verlängerung der Schreibzeit
- Ab 35°C: Prüfungsabbruch aufgrund konkreter Gesundheitsgefahr und prüfungsunfähigen Raumzustands
Empfehlungen für Lehrende und Prüfende
Proaktive Kommunikation kann viele Probleme vermeiden. Lehrende sollten bei Hitzeprognosen im Vorfeld per E-Mail über mögliche Raumtemperaturen informiert und Lösungsvorschläge unterbreitet werden. Prüfungen können beispielsweise in die kühleren Morgenstunden verlegt werden.
Praktische Tipps für Studierende
Während der Prüfung:
- Sofortige schriftliche Rüge bei Überschreitung der Grenzwerte
- Schriftliche Bestätigung der Rüge für spätere Anfechtung einfordern
- Dialog mit Prüfungsleitung suchen
- Bei Problemen Studierendenvertretung kontaktieren
Präventive Maßnahmen:
- In Stufenhörsälen weiter unten sitzen (geringere Temperatur)
- Ausreichend Wasser mitnehmen
- Leichte, atmungsaktive Kleidung tragen
- Ausgeruht zur Prüfung erscheinen
- Pausen bewusst nutzen
Temperaturmessung
Für rechtssichere Dokumentation sollten mehrere Thermometer verwendet werden, um einen verlässlichen Mittelwert zu ermitteln und lokale Temperaturschwankungen auszugleichen.
Foto: Foto von Jaros?aw Kwocza?a auf Unsplash
