Härtefallantrag LAK Niedersachsen Nichtanrechnung SoSe 2020 - (c) Christopher Bohlens

Härtefallanträge werden derzeit abgelehnt – wegen eines Formfehlers

Die LandesAStenKonferenz (LAK) Niedersachsen stellt Vordrucke zur Verfügung, um Härtefallanträge aufgrund der Corona-Krise einzureichen. Damit können Betroffene Studiengebühren vermeiden. Die Leuphana lehnt nun aber die bisher 345 Anträge ab, da es sich um standardisierte Anträge handele – es seien aber individuelle Anträge notwendig. Welche Lösung gibt es?

Ein Härtefallantrag dient dazu, die Nichtanrechnung eines Semesters auf das Studienguthaben gemäß §12 NHG und damit einhergehend den Antrag nach § 14 Abs. 2 Satz 1 NHG auf Erlass der Langzeitstudiengebühren gem. § 13 Abs. 1 NHG zu stellen. Durch die Covid-19-Pandemie soll dieses Sommersemester nicht auf die reguläre Semesteranzahl angerechnet und etwaige Langzeitstudiengebühren erstattet werden. Der ursprüngliche Härtefallantrag wird durch den Studierendenservice der Leuphana nun aber abgelehnt, weil es sich laut Angaben der Leuphana um einen standardisierten Antrag handelt, aber individuelle Anträge nötig seien.

Nach Angaben der Leuphana sind bisher 345 Anträge eingegangen. Die Ablehnung wird begründet mit: „Eine unbillige Härte gemäß § 14 Absatz 2 Sätze 1 und 2 NHG muss im Einzelfall konkret glaubhaft gemacht werden. Ein standardisierter Antrag mit einer allgemeinen Auflistung möglicher Einschränkungen ist dafür nicht ausreichend.“ Teilte die Leuphana Pressestelle auf Nachfrage der Univativ mit.

AStA bietet stattdessen Textbausteine an

Der AStA Uni Lüneburg stellt daher jetzt Textbausteine zur Verfügung, um einen individualisierten Antrag zu erstellen. Die Textbausteine können laut AStA in ein Dokument eingefügt, der eigenen Situation angepasst und ausgedruckt werden. Diese Ausdrucke müssen Studierende dann unterschrieben und einen Briefkasten der Uni einwerfen. Beispielsweise in den großen Alu-Postkasten vor Gebäude 10.

Der AStA erinnert daran, dass nicht garantiert werden kann, dass der Antrag bewilligt wird und man könne auch keine generelle Rechtsberatung anbieten. Jedoch bietet der AStA eine professionelle Rechtsberatung durch den AStA-Anwalt Herrn Sebastian Jäkel an. Die Kosten für die Erst-Beratung trägt der AStA durch den studentischen Haushalt. Nähere Infos hier: https://asta-lueneburg.de/service/rechtsberatung/ 


Foto: Härtefallantrag LAK Niedersachsen Nichtanrechnung SoSe 2020 – (c) Christopher Bohlens

Transparenzhinweis: Der Autor stellte selbst auch einen Antrag mit dem Formular der LAK und erhielt bisher keine Post der Leuphana.

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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