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Finanzielle Hilfen für Studierende: Überbrückungshilfe verlängert

Die Überbrückungshilfe vom BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) wurde um einen Monat verlängert. Studierende können als Nothilfe bis zu 500 Euro erhalten.

Bisher sind rund 200.000 Anträge bei den Studentenwerken eingegangen, 180.000 davon wurden bereits bearbeitet. Bis spätestens zum 30. September 2020 können Studierende, die sich in einer pandemiebedingten finanzieller Notlage befinden einen Online-Antrag auf die Überbrückungshilfe der Bundesregierung stellen. Die technische Abwicklung der Soforthilfe übernehmen 57 Studenten- und Studierendenwerke in Deutschland. Für die Leuphana zuständig ist das Studentenwerk OstNiedersachsen. Eine Zahlung von bis zu 500 Euro pro Monat ist möglich.

Antragsberechtigt sind Studierende aus dem In- und Ausland, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind. Die Anzahl der Semester oder das Alter sind keine Ausschlussgründe. Entscheidend ist eine nachgewiesene, akute und pandemiebedingte Notlage. Je nach belegter Bedürftigkeit, können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden.

Nach Angaben vom Deutsches Studentenwerks wurden 60 % der 180.000 Anträge stattgegeben, 38 % mussten abgelehnt werden. Bei 2 % der Anträge laufen derzeit Nachfragen.

Mehr Informationen gibt es auf der Webseite vom Deutsches Studentenwerk und vom Studentenwerk OstNiedersachsen.
Antrag hier stellen.


Mit Material vom Deutsches Studentenwerk.

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Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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