Am Mittwoch hat das StuPa die zweite Lesung des Jahresabschlusses der Studierendenschaft beschlossen. Dabei ging es auch um die rund 112.000 Euro Schaden, die durch die fehlende Rückmeldung vom AStA entstanden sind. Der Bericht der Kassenprüfer:innen ist nun korrigiert, aber wie unabhängig sind die Rechnungsprüfer:innen, wenn die Hälfte davon selber im AStA arbeitet?
Gemäß der Finanzordnung der Studierendenschaft prüfen Rechnungsprüfer:innen ähnlich wie Kassenprüfer:innen im Verein die Finanzen der Studierendenschaft. Aus dem Vereinsleben bekannt, gehören Kassenprüfer:innen weder dem Vorstand noch einem Organ des Vereins noch sind diese Beschäftigte des Vereins. Der Hintergrund ist, die Unabhängigkeit zu sichern. Der Haushalt beträgt rund 500.000 Euro/Jahr ohne Semesterticket.
Aufgaben und Funktionen der Rechnungsprüfer:innen
Zu den Aufgaben der Rechnungsprüfer:innen gehört unter anderem die Einhaltung des Wirtschaftsplans, die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und ob Personal- und Sachaufwand gerechtfertigt sind, um die Aufgaben zu erfüllen. Dabei werden die Rechnungsprüfer:innen durch das StuPa jährlich gewählt nach einer vorherigen Ausschreibung. Ein Qualifikationsprofil ist nicht definiert.
Die Studierendenschaft versteht sich dabei als eine Institution von Studierenden und für Studierende. Daher wird angesetzt, dass möglichst viele Aufgaben innerhalb der Studierendenschaft vergeben werden. Bezüglich der Finanzplanung und Jahresabschluss arbeitet die Studierendenschaft mit dem Präsidium und der Innenrevision der Universität zusammen, teilt der StuPa-Vorsitz auf Anfrage der Univativ mit.
Während die Finanzen bei der Leuphana durch externe Wirtschaftsprüfer (Ebner/Stolz früher EY) geprüft werden, übernehmen dies bei der Studierendenschaft Studierende. Die Begründung dafür ist laut StuPa-Vorsitz, dass eine externe Beauftragung die Finanzen der Studierendenschaft stark belasten würde.
Rechnungsprüfbericht
In dem dreiseitigen Rechnungsprüfbericht vom 16. Februar der beiden Rechnungsprüfer:innen tauchte mit keinem Wort die Problematik rund um das Semesterticket auf. Die Entlastung der beteiligten Personen wurde vorgeschlagen. Die unangemeldete Rechnungsprüfung erfolgte am 16. Februar 2021 und eine angemeldete Rechnungsprüfung am 17. November 2020.
Auf Anfrage der Univativ wurde mitgeteilt, dass die Rechnungsprüfer:innen vollumfänglich über die Thematik mit dem Semesterticket aufgeklärt wurden und dass diese frei wären, ihren Bericht zu formulieren.
Fehlende Unabhängigkeit der Rechnungsprüfer:innen?
Aufgefallen ist der Univativ, dass die Mitarbeitenden im AStA-Finanzreferat auf der Webseite mit Ihrem Namen gelistet sind. Dabei fiel auf, dass eine studentische Mitarbeiterin der Buchhaltung auch gleichzeitig Rechnungsprüferin ist. Auf Rückfrage wurde der Univativ mitgeteilt, dass die Rechnungsprüfer:innen in ihrer Arbeit unabhängig sind. Die Namen wurden nach dem öffentlichen Univativ-Artikel zum persönlichen Schutz der Mitarbeitenden entfernt. Zum Arbeitsverhältnis möglicher Arbeitnehmer:innen könne aus Gründen des Datenschutzes keine Antwort gegeben werden. Die Rechnungsprüfer:innen waren und sind in ihrer Arbeit unabhängig und gehörten in dem zu prüfenden Wirtschaftsjahr gemäß §25 Abs. 3 der Finanzordnung: „dem Student*innenparlament oder dem Allgemeinen Student*innenausschuss nicht an.“, teilte der StuPa-Vorsitz auf Nachfragen der Univativ mit.
Seit wann das Arbeitsverhältnis bestehe und wie Interessenskonflikte geregelt sind, ist bisher nicht bekannt. Dies könnte problematisch sein, da eigentlich Rechnungsprüfer:innen völlig unabhängig sein sollen, um unvoreingenommen und unabhängig die Finanzen zu prüfen. Wenn ein Arbeitsverhältnis vorliegt, ist es fraglich, wie unabhängig die Rechnungsprüfer:innen sind. Immerhin geht es um die Prüfung des eigenen Arbeitgebers.
[Anmerkung der Redaktion: Die Namen sind mit Stand 30.03. wieder eingefügt, waren jedoch einige Tage nicht online.]
Unstimmigkeiten bei den Terminen
Der Rechnungsprüfungsbericht war ursprünglich auf den 16.02.2021 datiert – der Jahresabschluss auf den 19.02.. Bezüglich dieser Diskrepanz fragte die Univativ nach und erhielt die Antwort vom StuPa-Vorsitz, dass es Änderungen gab, die mit den Rechnungsprüfer:innen besprochen wurden. Der Rechungsprüfbericht wird vor einer möglichen Entlastung im StuPa nochmal erneuert, so der Vorsitz. Auch der Jahresabschluss datierte zuerst auf den 19. Februar und wurde später auf den 10. März korrigiert. Ob es eine weitere Korrektur geben soll, ist derzeit unbekannt.
Für Mittwoch, den 31. März 2021 war keine Entlastung der verantwortlichen Personen vorgesehen. Die zweite Lesung des Jahresabschlusses wurde vorgenommen, damit das AStA-Finanzreferat den Nachtragshaushalt und den Ansatz vornehmen kann.
Über die Ergebnisse der Sitzung vom 31. März werden wir weiter berichten.
Bild: Audit Rechnungsprüfer Analyse Prüfung Dokument – (c) Pixabay