Leuphana Campus Lüneburg - Gefällte Bäume mit Baumstamm - (c) Veronika H.

Erst die Bäume, dann die Beweise: Der Robinien-Kahlschlag der Leuphana

Am Pfingstwochenende ließ die Leuphana 21 Robinien auf dem Campus fällen – mitten in der Brut- und Setzzeit, und nach Darstellung der Stadt mit einer Genehmigung für gerade einmal vier. Inzwischen prüft auch die Kreisverwaltung mehrere mögliche Verstöße. Drei Jahre nach unserer Liste der „11 Leuphana-Nachhaltigkeitsfails“ liefert die Universität den zwölften gleich selbst. Eine Chronik des Kahlschlags.


Es ist eine bittere Pointe. 2010 gründete die Leuphana als erste Hochschule Niedersachsens eine eigene Nachhaltigkeitsfakultät, die „School of Sustainability“. Sie wirbt mit einer Nachhaltigkeitsstrategie 2030, einem Leitbild, in dem Nachhaltigkeit als „auf allen Ebenen gelebtes universitäres Handlungsprinzip“ verankert ist – ausdrücklich „bis zur Campusentwicklung und Infrastruktur“. Auch gibt es an der Leuphana ein Nachhaltigkeitsbüro sowie Nachhaltigkeitsberichte. Im Jahr 2023 gewinnt die Leuphana, den Deutschen Nachhaltigkeitspreis für ihre Rolle als Wegbereiterin der Nachhaltigkeit in Bildungseinrichtungen. Und genau diese Campusentwicklung hat der Universität jetzt einen Imageschaden eingebracht, den sie sich vollständig selbst zuzuschreiben hat.

Vor drei Jahren haben wir an dieser Stelle elf Nachhaltigkeits-Fails der Leuphana zusammengetragen – vom Tropenholz an der Mensa-Terrasse über Verbrenner im Fuhrpark bis zum Konto bei der Nord/LB. Es ist Zeit für einen Nachtrag. Fail Nummer zwölf trägt einen Namen: Robinie.

Leuphana Campus Lüneburg - Baumallee - (c) Veronika H
Leuphana Campus Lüneburg – Bäumeallee – (c) Veronika H.

Was passiert ist

Am Wochenende rund um Pfingsten rückte auf dem Campus ein sogenannter Fällgreifer an. Vor allem im langgezogenen Durchgang östlich des Hörsaaltraktes – zwischen den Gebäuden 9 und 25 – verschwanden binnen kürzester Zeit mehr als ein Dutzend, am Ende insgesamt 21 Robinien. Wo zuvor eine Allee Schatten spendete, brennt seitdem die Sonne auf die alten Betonplatten. Die Stämme lagen tagelang neben den Wegen zu den Hörsaalzugängen.

Die Reaktion ließ nicht lange auf sich warten. Im Stadtteil Bockelsberg sprachen Anwohner gegenüber der Landeszeitung Lüneburg (LZ) von einem „erschreckenden“ Kahlschlag, in den sozialen Netzwerken und in Leserbriefen hagelte es Kritik. Nur an einem Ort blieb es auffällig still: auf dem Campus selbst.

Vier, fünf, 21 – oder doch eine pauschale Zustimmung?

Im Zentrum des Streits steht eine Frage, die so simpel klingt und sich als erstaunlich zäh erweist: Für wie viele Bäume lag eigentlich eine Genehmigung vor?

Die Stadt Lüneburg ist da eindeutig. Stadtsprecherin Ann-Kristin Jenckel erklärte gegenüber der LZ, man habe für vier Bäume, an denen zuvor Zugversuche zur Standsicherheit angeordnet worden waren, eine schriftliche Eilgenehmigung erteilt – und nur für diese vier. Für mehr habe es während der Brut- und Setzzeit keine Fällgenehmigung gegeben. Die entsprechende Mail der Stadt vom 7. Mai sei von der Universität „fehlinterpretiert und auf mehr Bäume bezogen“ worden. Verwunderlich sei das, so Jenckel, weil man zuvor in engem Austausch gestanden habe und klar gewesen sei, dass eine Genehmigung für diese Anzahl – noch dazu ohne Zugversuche und mitten in der Schutzzeit – nicht ohne Weiteres erfolgt wäre.

Die Universität sieht das anders. Und sie sieht es, je nach Zeitpunkt, unterschiedlich. Zunächst erklärte Uni-Sprecher Dr. Markus Lemmens, alle 21 Robinien seien wegen mangelnder Standsicherheit gefällt worden. Wenige Tage später legte er nach – und wollte sich auf gar keine Zahl mehr festgelegt haben: Man habe „weder einen Antrag auf Fällung von vier Bäumen noch einen Antrag auf Fällung von 21 Bäumen gestellt“, sondern die Stadt über Zugversuche informiert und mitgeteilt, dass man aus Verkehrssicherungspflicht alle Bäume fällen müsse. In der Mail vom 7. Mai sei allgemein von „den notwendigen Arbeiten zur Herstellung der Verkehrssicherheit“ die Rede gewesen.

Auf Nachfrage der LZ räumte Lemmens ein: Zugtests wurden an vier der 21 Bäume durchgeführt, einer davon zweimal. Aus diesen Tests folgerte der Sachverständige, dass „alle Bäume gleichen Alters und gleicher Pflanzung als nicht standsicher zu bewerten sind“. Im Klartext: Bei 17 der 21 gefällten Bäume wurde die Standunsicherheit nur angenommen – nicht gemessen. Die Fällanträge für diese 17 sollen nun nachgereicht werden.

Der Zufall mit der Baustelle

Es gibt einen Aspekt, der das Sicherheitsnarrativ zusätzlich ins Wanken bringt. Kaum standen die Bäume nicht mehr, kündigte die Universität in einer Hausmitteilung an, dass „schneller als geplant“ die Bauarbeiten zur Neugestaltung der Außenanlagen beginnen könnten – genau auf jener Fläche, wo die Robinien gefällt worden waren. Ab dem darauffolgenden Montag wurde der Bereich abgesperrt.

Dass die Uni-Leitung zuvor betont hatte, die Fällarbeiten stünden „nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang“ mit der Campus-Umgestaltung, wirkt vor diesem Hintergrund bemerkenswert. Ratsherr Cornelius Grimm (FDP) brachte im städtischen Umweltausschuss auf den Punkt, was viele dachten: Aus Erfahrung wisse man, dass sich kein Bauunternehmen von heute auf morgen beauftragen lasse. Pikant ist auch ein Detail aus Lemmens‘ eigener Darstellung: Ursprünglich sei ein Erhalt der Robinien in der Planung „ausdrücklich vorgesehen“ gewesen – durch den Abbruch der Betonflächen hätten sie jedoch rund 25 Prozent an Standsicherheit verloren, weil der Beton sie bislang stützend einfasste. Die Bäume waren also, so liest sich das, erst durch die geplante Baumaßnahme zum Sicherheitsrisiko geworden.

Leuphana Campus Lüneburg - Gefällte Bäume - (c) Veronika H
Leuphana Campus Lüneburg – Gefällte Bäume – (c) Veronika H.

Studierendenproteste? Fehlanzeige

Das vielleicht Ernüchterndste an dieser Geschichte ist nicht das Verhalten der Uni-Leitung. Es ist die Stille auf dem Campus.

Als nach den Fällungen die Bauarbeiten anliefen, waren weder Demonstranten noch Protestplakate zu sehen. Zwei Studierende der Umweltwissenschaften, die Reporter der LZ antrafen, fanden zwar deutliche Worte – „Wir sind alle empört, aber auch nicht überrascht von der Uni. Solche Aktionen sind ja nicht das erste Mal“ –, doch der Tenor lautete resigniert: „Was sollen wir machen? Es ist ja ohnehin schon zu spät.“ Eine Stellungnahme des AStA lag der LZ zunächst nicht vor.

Es ist eine Beobachtung, die man festhalten muss: An einer Universität mit eigener Nachhaltigkeitsfakultät, an der das Thema im Leitbild steht und in zahllosen Seminaren behandelt wird, löst ein Kahlschlag von 21 Bäumen in der Brut- und Setzzeit kein einziges Transparent aus.

Was rechtlich auf dem Spiel steht

Die Sache ist nicht nur eine Frage des Images. Nach der Gehölzschutzsatzung der Hansestadt stellt ein nicht genehmigtes Fällen eine Ordnungswidrigkeit dar – die Geldbuße kann bis zu 15.000 Euro betragen, in schweren Fällen bis zu 25.000 Euro. Hinzu kommt eine zweite Ebene: Mögliche Verstöße gegen den Artenschutz wegen des Fällzeitpunkts liegen bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises.

Die Stadt prüft inzwischen, ob die Voraussetzungen für ein Ordnungswidrigkeitsverfahren vorliegen. Nur dürfte das schwierig werden. Als städtische Mitarbeiter elf Tage nach der Fällung zur Begutachtung anrückten, waren die Baumkronen bereits abtransportiert und die Stämme so gelagert, dass sie sich kaum noch zuordnen ließen. „Man kann an Baumstümpfen mögliche Schäden des Wurzelwerks prüfen“, erklärte Alexander Matz vom Bereich Tiefbau und Grün der LZ – zur Vitalität oder zur Krone lasse sich nichts mehr sagen. Auch beim Artenschutz dämpfte Stefan Bartscht von der Unteren Naturschutzbehörde die Erwartungen: Man könne keinen Stumpf ansehen und erkennen, ob dort zuvor ein geschütztes Nest gewesen sei.

Mit anderen Worten: Selbst wenn etwas falsch lief – nachzuweisen ist es kaum noch.

Jetzt prüft auch der Kreis – und stößt ins Leere

Ende Juni hat der Fall die nächste Instanz erreicht. Auf eine Anfrage der Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hin beschäftigte sich die Kreisverwaltung mit den Fällungen. Die Grünen wollten klären, ob die Aktion während der Brut- und Setzzeit rechtmäßig war und welcher Bußgeldrahmen greifen könnte. Die Verwaltung sieht laut LZ gleich mehrere mögliche Konfliktfelder: neben der Baumschutzsatzung der Stadt vor allem das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) mit seinem Verbot, Lebensstätten von Tieren zu zerstören oder Tiere während der Brutzeit zu stören.

Doch das Muster wiederholt sich – nur eine Stufe drastischer. Konnte die Stadt im Juni wenigstens noch die Baumstümpfe in Augenschein nehmen, ist mittlerweile auch das vorbei. Weil die Entsiegelungsarbeiten auf dem Campus fortgeschritten sind, wurden die Stümpfe inzwischen weitgehend abgeräumt. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme der Kreisverwaltung: „Da vor Ort nur noch die Baumstümpfe vorzufinden sind, lässt sich ein Verstoß nicht prüfen.“ Ein möglicher Artenschutzverstoß lässt sich damit nach Angaben des Landkreises schlicht nicht mehr feststellen.

Bleibt die Frage der Verkehrssicherung. Hier wird der Kreis deutlich – und schiebt die Beweislast klar der Uni zu: Die Stadt habe in ihrer Ausnahmegenehmigung für die vier Bäume ausdrücklich einen Zugtest als Nachweis der mangelnden Standsicherheit gefordert. „Der Eingreifer ist hier in der Beweispflicht“, zitiert die LZ die Stellungnahme. Und genau hier liegt das Problem der Leuphana: Lemmens hat eingeräumt, dass der Zugtest nur an vier der 21 Bäume durchgeführt wurde. Inzwischen sind – am 18. Juni, also Wochen nach der Fällung – die Anträge für die übrigen Bäume bei der Stadt nachträglich eingegangen.

Sollte die Uni belegen können, dass ein Zugtest in allen Fällen eine Fällung aus Verkehrssicherungspflicht erzwang, läge laut Kreis kein Verstoß gegen § 39 Abs. 5 BNatSchG vor – ein Antrag wäre dann nicht einmal nötig gewesen. Sollte aber doch ein Verstoß vorliegen, müssten Stadt und Kreis sich abstimmen, welche Behörde ahndet, denn eine Doppelbestrafung für dieselbe Sache ist unzulässig. Der Bußgeldrahmen nach Bundesnaturschutzgesetz läge dann bei maximal 10.000 Euro. Von der Stadt hieß es Ende Juni nur: „Wir sind noch immer in der Bewertung des komplexen Sachverhalts.“

Man darf das übersetzen: Über einen Monat nach dem Kahlschlag steht weder fest, ob etwas falsch lief, noch wer es gegebenenfalls verfolgt – und die letzten physischen Beweise sind unter den Baggern der Campus-Umgestaltung verschwunden.

Die alte Doppelmoral

Wer diese Situation einordnen will, kommt an einem Vergleich nicht vorbei. Während die Leuphana 21 Bäume ohne unstrittige Genehmigung in der Schutzzeit fällen lässt, gelten für private Grundstückseigentümer in Lüneburg strenge Vorgaben: Vom 1. März bis 30. September ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich verboten, Hecken und Gehölze stark zurückzuschneiden oder zu entfernen. Cornelius Grimm formulierte den Widerspruch scharf: „Dem privaten Eigenheimbesitzer werden in Lüneburg immer neue Hürden auferlegt. Wenn aber eine Universität mit Nachhaltigkeitsanspruch in der Brut- und Setzzeit 21 Bäume fällt und nach Darstellung der Stadt nur für vier davon eine Eilgenehmigung vorlag, dann stimmt das Verhältnis nicht mehr.“

Auch Arnold Spliesgar, Vorsitzender des NABU Lüneburg, wurde im Ausschuss deutlich: Eine Hochschule, die sich als grüne Uni darstelle, müsse „päpstlicher als der Papst sein bei solchen Themen“.

Das erinnert an ein Muster, das sich durch unsere alte Fail-Liste zieht. Schon 2019 hatte Greenpeace der Universität Tropenholz an der Mensa-Terrasse vorgeworfen – die Uni verwies damals auf FSC-Zertifizierung, ein Label, das unter Umweltschützern alles andere als unumstritten ist. Das Schema ist dasselbe: Es gibt immer eine formal vertretbare Begründung, ein Gutachten, einen Verweis auf Vorschriften. Und es bleibt der Eindruck, dass Nachhaltigkeit dort endet, wo sie unbequem oder teuer wird.

Leuphana Campus Lüneburg - R.I.P 21 Robinien - (c) Christian Tuch
Leuphana Campus Lüneburg – R.I.P 21 Robinien – (c) Christian Tuch

Zur Einordnung: Es ist nicht nur die Uni

Fairerweise gehört dazu der Kontext, dass das Thema Stadtgrün in Lüneburg ohnehin unter Druck steht. Ein Grünen-Antrag für mehr Schatten und bessere Bedingungen für Straßenbäume scheiterte im Bauausschuss – die Verwaltung verwies auf knappe Kassen: Die Aufwertung eines einzelnen Baumstandorts kostet zwischen 3.000 und 10.000 Euro. Und auch die Stadt selbst fällt derzeit, trotz Brut- und Setzzeit, geschädigte Altbäume an Waldrändern und Wegen – allerdings nach eigener Darstellung abgestimmt mit der Naturschutzbehörde.

Genau das ist der Unterschied. Es geht nicht darum, dass Bäume gefällt werden. Es geht darum, wie. Grimm fasste die Erwartung an die Uni treffend zusammen: „Wenn Bäume nachweislich nicht standsicher sind und Menschen gefährden, muss gehandelt werden. Aber dann müssen die Verfahren sauber eingehalten, Genehmigungen eindeutig vorliegen und die Öffentlichkeit transparent informiert werden.“

Neupflanzungen

Die Universität kündigt an, in diesem und im kommenden Jahr bis zu 70 neue, heimische sowie hitze- und trockenresistente Bäume zu pflanzen. Das ist gut – und es ändert nichts daran, dass 21 gewachsene Robinien jetzt weg sind und Ersatzpflanzungen Jahre brauchen, bis sie Schatten spenden.

Leuphana Campus Lüneburg - Abgeholzter Baum mit Neuwuchs - (c) Veronika H
Leuphana Campus Lüneburg – Abgeholzter Baum mit Neuwuchs – (c) Veronika H.

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Bild: Leuphana Campus Lüneburg – Gefällte Bäume mit Baumstamm – (c) Veronika H.

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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