Vorstellungsrunde zur Wahl im Senat und Kritik an der Umsetzung
Recht kurzfristig kam vom AStA PENG Referat am Dienstagmorgen die Einladung zur quotierten Elefantenrunde zur Wahl der studentischen Vertreter*innen im akademischen Senat der Leuphana.
Das AStA PENG Referat lud hierzu ein, um allen interessierten Studierenden einen Überblick über die Listen und Einzelkandidat*innen für die Senatswahl zu verschaffen. Bei der Elefantenrunde können sich die Kandidat*innen vorstellen. Zusätzlich werden ihnen festgelegte Fragen sowie auch Fragen aus dem Publikum gestellt. Los geht es am Donnerstag (19.11.) um 18:00 in HS 4.
Kritik an der Kurzfristigkeit und Neutralität
Bereits vor den Wahlen gab es aus einigen Listen Kritik zur Umsetzung des Formats der quotierten Elefantenrunde. So wurde die Einladung zu der Veranstaltung in der Nacht von Montag auf Dienstag verschickt, weswegen gerade einmal 66 Stunden für die Zusage zur Teilnahme verblieben. Noch kürzer ist die Frist, in der die Fragen der Wahlzeitung beantwortet werden müssen. So lautet hier die Frist Mittwoch 12:00 Uhr, sprich 36 Stunden, um auf zehn Fragen bei maximal 3.000 Zeichen zu antworten. Zusätzlich gibt es noch eine DIN-A4-Seite, die frei gestaltet werden kann, beispielsweise um sich vorzustellen.
Doch es zeigt sich auch ein generelles Problem: die personelle Überschneidung von Kandidat*innen und AStA-Mitgliedern. Ein Teil der Referent*innen und der Mitglieder des AStA PENG Referates stehen selbst zur Wahl. Fraglich bleibt, ob die Unabhängigkei der Umsetzung der Elefantenrunde sowie der Wahlzeitung gesichert ist. Beim studentischen Wahlausschuss ist die Unvereinbarkeit zwischen Kandidatur und Mitarbeit gegeben, zumindest muss die Tätigkeit im Ausschuss bei eigener Kandidatur durch Rücktritt beendet werden.
Die Wahlen von Senat, Fakultätsräten und einigen Fachgruppenvertretungen finden von Montag (23.11.) bis Mittwoch (26.11.) statt. Näheres kann man beim studentischen Wahlausschuss erfahren.
Doch was ist eigentlich dieser Senat?
Der Senat beschließt unter anderem hochschulweite Ordnungen der Hochschule, Prüfungsordnungen für fakultätsübergreifende Studiengänge, die Entwicklungsplanung der Universität, nimmt zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung Stellung und beschließt die Grundordnung nach § 41 NHG (Niedersächsisches Hochschulgesetz).Bei der Wahl des Senats hat jede*r eine Stimme.
Aus Transparenzgründen: Der Autor kandidiert selbst auf einer Liste.
Autor: Christopher Bohlens