Audit Bericht Überprüfung Lupe Rechnungsprüfer - (c) Pixabay

Digitales Semester, digitale Prüfungen – Klausureinsicht bitte nur in Präsenz

Das Wintersemester 2020/21 wurde digital durchgeführt, die Prüfungsphase bis auf ganz wenige Ausnahmen ebenfalls digital durchgeführt. Die Klausureinsicht soll, wenn überhaupt, jedoch zum Großteil in Präsenz vor Ort stattfinden. Ein EuGH-Urteil schafft Abhilfe.

Jeder Studierende hat das Recht Einsicht in seine Prüfungsleistung zu nehmen unabhängig davon, ob eine Prüfung bestanden wurde oder nicht. Darunter soll erkennbar sein, wie die Aufgaben bewertet worden sind und bei Rückfragen die perfekte Muster-Lösung ausgesehen hätte. Die Studierenden müssen die Bewertung nachvollziehen können. Die Einsicht nur unter Aufsicht zu erlauben, ist zulässig. Im Rahmen der Einsichtnahme kann sich jede*r Studierende so viele Notizen machen wie er möchte, ein Abfotografieren ist aus Gründen des Urheberrechts nicht erlaubt.

Vor der Corona-Pandemie

In der Vergangenheit boten die Lehrenden hierzu die Möglichkeit der Klausureinsicht, die Studierenden konnten sich zu einem Termin anmelden oder im Rahmen der Sprechstunde Einsicht nehmen. Einige Dozierende schränkten die Einsichtnahme auf ausschließlich einen vorgegebenen Termin ein, was unzulässig war.

Schwierige Einsicht während der Pandemie

Trotz der digital durchgeführten Prüfungsphase verlangen viele Dozierende die Einsichtnahme vor Ort in Lüneburg auch während der Corona-Pandemie. Oftmals schreiben die Dozierenden erst gar keine Nachrichten zu einer möglichen Einsichtnahme an die Studierenden. Andere wiederum bieten eine Einsichtnahme via Zoom-Videokonferenz.

Auf einer Sitzung der Studienkommission (StuKo) der Fakultät Wirtschaftswissenschaften wurde erwähnt, dass die Dozierenden keine digitale Klausureinsicht anbieten müssen und eine Einsicht vor Ort keine Kontaktbeschränkungen bricht, sofern Einzeltermine angeboten werden.

Die Fachschaft BEM veröffentlichte vor kurzem eine Studentische Handreichung zu Prüfungsverfahren an der Leuphana inkl. einem Musterschreiben zur Klausureinsicht. Nach dem EuGH-Urteil C-434/16 können Studierende sich per Briefpost oder E-Mail eine Kopie der Klausur kostenfrei zuschicken lassen.


Foto: Audit Bericht Überprüfung Lupe Rechnungsprüfer – (c) Pixabay
Transparenzhinweis: Der Autor hat an der Handreichung zu Prüfungsverfahren mitgearbeitet.

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

Alle Beiträge ansehen von Christopher Bohlens →