Die Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Studierenden. In einem ersten Teil dieser Artikelreihe haben wir beim Studentenwerk, Campus Wohnen usw. nachgefragt. Nun folgt die Studierendenschaft und was das Ministerium für Wissenschaft und Kultur unternimmt. Teil 1 erschien bereits.
Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK)
Das MWK betont, dass man zurzeit in engem Austausch mit den Studentenwerken und dem Bund steht, um jederzeit angemessen reagieren zu können. Eine FAQ wurde eingerichtet.
Wissenschaftsminister Björn Thümler hat sich bei der Bundesbildungsministerin dafür eingesetzt, dass Studentinnen und Studenten, die BAföG erhalten und bei der Bewältigung der Pandemie helfen, für ihren Einsatz nicht benachteiligt werden dürfen. Ein entsprechendes Gesetz hat Freitag den Bundesrat passiert. Ziel ist es auch diejenigen zu unterstützen, die sich bereits jetzt zum Einsatz gemeldet haben, in dem das Gesetz rückwirkend zum 1. März in Kraft treten soll. Die finanzielle Situation der Studierenden ist sehr unterschiedlich. Viele Studentinnen und Studenten arbeiten, um den Unterhalt, den ihre Eltern bezahlen oder das BAföG aufzustocken. Wer neben seinem Studium zum Beispiel als studentische Hilfskraft an der Uni arbeitet, dürfte in der Regel nicht betroffen sein, da das MWK Geld an die Universitäten in vollem Umfang weiter fließen lässt. Studentinnen und Studenten, die einen Minijob außerhalb der Universität hatten, der nun weggefallen ist, haben zurzeit gute Chancen, einen neuen Job zu finden, wenn auch in völlig anderen Bereichen als vorher, so das Ministerium.
Wer infolge der Pandemie jetzt bedürftig wird, kann ebenfalls BAföG beantragen. Die Studentenwerke beraten aktiv jeden potenziellen Antragsteller, im Übrigen auch zu Fragen einer möglichen Studienfinanzierung außerhalb des BAföG. Wer Beratung braucht, sollte sich an sein Studentenwerk wenden. Denn dort sitzen die Spezialisten, die Sozialberatung für Studierende machen und genau auf solche Beratungen vorbereitet sind. Das gilt natürlich auch für diejenigen, die eventuell durch die jetzige Situation die Regelstudienzeit überschreiten würden, so weiter das Ministerium.
Über den Verwaltungskostenbeitrag von derzeit 75 Euro im Semester werden die administrativen Leistungen der Hochschule, wie zum Beispiel Immatrikulation und Studierendenverwaltung abgedeckt, die auch jetzt erbracht werden. Daher ist er zurzeit nicht Teil der Gespräche.
Auf Anfrage der Univativ, wie es mit den Langzeitstudiengebühren von derzeit 500 Euro pro Semester verhält, haben wir keine Antwort erhalten.
In einem Brief an Wissenschaftsminister Björn Thümler schlägt die Arbeitsgemeinschaft Niedersächsischer Studentenwerke einen Nothilfefonds in Höhe von 19 Mio. Euro für Studierende der niedersächsischen Hochschulen vor, die durch die Corona-Krise in eine finanzielle Notlage geraten sind.
In Hamburg wurde bereits ein Corona Nothilfefond mit einen zinslosen Darlehnen von 400 Euro eingerichtet.
Studierendenschaft – AStA und StuPa
Ob es einen Nothilfe-Fond durch die Studierendenschaft geben soll, dazu finden dazu gerade Gespräche statt. Die AStA-Sprecher*innen antworten dazu: Wir sind in Gesprächen dazu und wollen dies auch mit dem StuPa (Studierendenparlament) besprechen. Das Ganze wäre nur über die Rücklagen zu finanzieren, über die das StuPa entscheidet. Wir sind gerade dabei die rechtliche Fragen und einen Vorschlag für das StuPa auszuarbeiten. Wenn Modelle anderer Studierendenschaften betrachtet werden, gibt es da deutliche Unterschiede, das potentielle Ergebnis kann also auch stark variieren.
Bezüglich des Semestertickets wird man in Austausch mit der Verkehrs-LAK (Verhehrs-LandesAStenKonferenz), dem Treffen einiger ASten in Niedersachsen in Kontakt bleiben.
Die Services arbeiten in der Regel weiter, wenn auch unter veränderten Bedingungen: Beratungsleistungen werden per Mail, Telefon oder Konferenzschaltung angeboten. Die Kommunikation diesbezüglich wird konstant ausgebaut, so der AStA. Angebote, oder Teilangebote, die eine physische Anwesenheit von Kunden bedürfen, arbeiten aktuell im Hintergrund an Dingen, die mit hohem Besuchern bisher nicht möglich waren oder Maßnahmen, die langfristig die Nutzung von Angeboten effizienter, sicherer o.ä. machen, um so nach Öffnung für den Publikumsverkehr den Studierenden noch besser behilflich sein zu können.
Bezüglich einer Teilrückerstattung der studentischen Beiträge in Höhe von rund 21 Euro im Semester, wurde diskutiert, der Aufwand allerdings für unangemessen eingeschätzt.
Foto: flickr – CC BY-NC 2.0 – Dana McMahan – Found euros