„Wundesbehr“ von -drik S., Public Domain Mark

Bundeswehr auf dem Campus: Wie die Truppe ohne Rücksprache zur Leuphana-Jobmesse kam

Am 2. Juni 2026 steht die Bundeswehr als Aussteller auf der „For your Career“ – einer Karrieremesse einer Universität, die sich „der Zivilgesellschaft“ verschrieben hat. Weder das Studierendenparlament (StuPa) noch der AStA wussten davon. Das StuPa fordert die Ausladung. Und auf die Frage, wer die Bundeswehr eigentlich eingeladen hat, gibt es zwei verschiedene Antworten.

Wer am 2. Juni über den Campus läuft, wird zwischen Beratungsfirmen, Versicherern und Mittelständlern auch einen Stand der Bundeswehr finden. Erstmals tritt die Truppe als Aussteller bei „For your Career“ auf, der jährlichen Jobmesse der Leuphana. Veranstalter ist nicht die Universität selbst, sondern die Leuphana GmbH – eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Hochschule.

Klingt nach einer Petitesse im Messeplan. Ist aber, wie sich nach drei Wochen Recherche zeigt, ein Lehrstück darüber, wie Entscheidungen an der Leuphana getroffen werden – und wer dabei nicht gefragt wird – und wer die Verantwortung am Ende übernimmt. Oder eben nicht.

Wer wusste was, und seit wann?

Auf Anfrage von Univativ teilen sowohl das StuPa als auch der AStA mit: Sie wurden vorher nicht informiert. „Wir wurden weder von der Universität noch von der veranstaltenden Leuphana GmbH auf die Beteiligung hingewiesen“, schreibt der AStA. Die Anfrage dieser Redaktion sei das gewesen, was die studentische Selbstverwaltung überhaupt erst auf den Stand aufmerksam gemacht habe.

Beim StuPa-Vorsitz das gleiche Bild: Man sei „in den Prozess nicht involviert“ worden, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme an Univativ. Das Vorsitzteam vom StuPa verweist darauf, ohne Mandat in der vorlesungsfreien Zeit zunächst die ordentliche Sitzung des Parlaments abgewartet zu haben, bevor es sich öffentlich äußerte.

Hier zeigt sich die erste Ungereimtheit: Eine Universität, die sich selbst als „Universität für die Zivilgesellschaft“ bezeichnet, lädt – über ihre eigene GmbH – die Bundeswehr ein. Und sagt der eigenen verfassten Studierendenschaft nichts.

Die Universität sieht darin kein Versäumnis. Auf die Frage, ob es im Vorfeld Gespräche oder Abstimmungen mit den studentischen Gremien gegeben habe, antwortet die Pressestelle in einem einzigen Satz: „Dazu bestand kein Anlass.“

Persönliche Entscheidung oder Sache des Präsidiums?

An keiner Stelle wird der Vorstand so widersprüchlich wie bei der schlichtesten aller Fragen: Wer hat eigentlich entschieden, dass die Bundeswehr kommt?

Aus einem Gespräch zwischen AStA und Leuphana GmbH am 19. Mai ist eine klare Aussage überliefert. Demnach habe der GmbH-Geschäftsführer den AStA-Sprecher:innen erklärt, die Entscheidung, die Bundeswehr nicht von der Karrieremesse auszuladen, sei eine persönliche Entscheidung.

Die Pressestelle der Universität sieht das anders. Auf die Frage, wer die Entscheidung getroffen habe, die Bundeswehr als Aussteller zuzulassen, antwortete die Pressestelle: „Öffentliche Einrichtungen erhalten an einer öffentlichen Universität selbstverständlich die Gelegenheit, sich als Arbeitgeber vorzustellen. Verantwortlich ist das Präsidium.“

Das ist mehr als eine Nuance. Auf der einen Seite eine „persönliche Entscheidung“ eines GmbH-Geschäftsführers, auf der anderen Seite die institutionelle Verantwortung des Präsidiums – also der Leitung der gesamten Universität. Beide Darstellungen lassen sich nicht ohne Weiteres zur Deckung bringen. Entweder lag es im Ermessen der GmbH, oder es war eine Entscheidung der Hochschulleitung.

Welche Kriterien gelten – und welche nicht

Auf die Frage nach den Auswahlkriterien für Aussteller bleibt die Universität allgemein. Als Aussteller kämen Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und sonstige Organisationen in Frage, die Studierenden und Absolvent:innen-Praktika oder Arbeitsplätze anbieten wollen. Geprüft werde, ob diese „grundsätzlich rechtskonform und vereinbar mit dem Auftrag einer Universität“ agierten. Für alle öffentlichen Arbeitgeber gelte das ohnehin.

Einen eigenen, ausformulierten Kriterienkatalog – wie ihn das StuPa fordert – benennt die Universität nicht. Auf die Frage, ob künftig Richtlinien oder Ausschlusskriterien für Organisationen aus dem militärischen oder sicherheitspolitischen Bereich geplant seien, lautet die Antwort knapp: die Universität verhalte sich „in diesen Fragen gesetzeskonform.“

Mit anderen Worten: Wo kein Gesetz einen Ausschluss verlangt, gibt es auch keinen Ausschluss.

Die Bundeswehr und das „friedliche Leitbild“

Den schärfsten Widerspruch zwischen studentischer Selbstverwaltung und Hochschulleitung gibt es bei der Frage, ob die Präsenz der Bundeswehr mit den Nachhaltigkeitsleitlinien der Leuphana vereinbar ist – jenen Leitlinien, nach denen Lehre, Forschung und Studium „friedlichen Zwecken dienen“ sollen.

Die Universität verneint einen Widerspruch ausdrücklich. Die Bundeswehr sei wie alle staatlichen Einrichtungen dem Grundgesetz und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet. Ihr Auftrag umfasse laut Pressestelle die Landes- und Bündnisverteidigung, internationales Krisenmanagement und Friedenssicherung sowie Heimatschutz und Katastrophenhilfe – also, so die Lesart der Universität, dem Frieden zu dienen. Die Präsentation potenzieller Arbeitgeber sei ein freiwilliges Angebot, das Studierende nutzen könnten, wenn sie es für sachdienlich hielten.

Auf die Frage, ob die Universität einen Widerspruch zwischen einer möglichen Zivilklausel beziehungsweise dem Leitbild und der Präsenz der Bundeswehr sehe, antwortet sie mit einem einzigen Wort: „Nein.“

Genau hier verläuft die Bruchlinie. Denn das StuPa liest dieselbe Formulierung – „friedliche Zwecke“ – als Argument gegen die Bundeswehr auf dem Campus.

Der Beschluss: Ausladen, Kriterienkatalog, Ausschluss von Rüstung

Am 20. Mai – einen Tag nach dem Gespräch zwischen AStA und Leuphana GmbH – fasste das StuPa in seiner Sitzung einen deutlichen Beschluss. Titel: „Gegen jede Bewerbung und Einladung der Bundeswehr an unseren Campus“. Antragsteller: die Liste Campus Grün.

Inhaltlich fordert das Parlament zwei Dinge:

  1. Die Universität und die Leuphana GmbH sollen die Bundeswehr von „For your Career“ am 2. Juni 2026 ausladen.
  2. Die Universität soll einen Kriterienkatalog entwickeln, anhand dessen die Eignung von Unternehmen für künftige Karrieremessen geprüft wird. Zugehörigkeit zur „Rüstungs-, Kriegs- oder Verteidigungsindustrie sowie Kriegsführung“ soll dabei ein klares Ausschlusskriterium sein.

Das Abstimmungsergebnis: 8 Ja, 1 Nein, 1 Enthaltung. In einem Gremium mit Lagern, die in vielen Fragen weit auseinanderliegen, ist das eine deutliche Mehrheit, aber von den 17 Parlamentariern fehlten sieben bei dem Beschluss. Den Beschluss hat der StuPa-Vorsitz dem Messeleiter sowie dem hauptberuflichen Vize-Präsidenten (Kanzler) und Chef der Verwaltung der Universität, Christian Brei, zugestellt.

Was mit diesem Beschluss bei der Entscheidung passiert ist, beantwortet die Pressestelle indirekt. Die Beschlüsse der studentischen Gremien seien zwar bekannt, „aber für die Frage der Teilnahme einer öffentlichen Einrichtung an Aktivitäten einer öffentlichen Universität nicht einschlägig“. Übersetzt: zur Kenntnis genommen, aber für nicht relevant erklärt.

Eine Debatte, die nicht neu ist

Wer sich fragt, wieso das StuPa so schnell und so geschlossen reagiert: Die Debatte ist nicht neu.

Bereits 2013 hatte das StuPa erstmals eine Zivilklausel gefordert – eine Selbstverpflichtung, nach der Forschung und Lehre ausschließlich friedlichen Zwecken dienen. Im April 2025 erneuerte das 19. StuPa diese Forderung gemeinsam mit dem AStA in einer öffentlichen Stellungnahme. Anlass war damals der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, der explizit den Abbau von „Hemmnissen“ für zivil-militärische Forschungskooperationen vorsieht.

Das Präsidium der Leuphana hat die Forderung nach einer Verankerung der Zivilklausel in der Grundordnung eindeutig abgelehnt. Übrig blieb der – in der Begründung des aktuellen Beschlusses fast schon resignierend zitierte – Verweis auf die Nachhaltigkeitsleitlinien von 2013, in denen es heißt, Lehre, Forschung und Studium sollen „friedlichen Zwecken dienen“. Eine Soll-Vorschrift ohne Verbindlichkeit.

Bereits 2020 hatte Univativ in einer Recherche unter dem Titel „Zweifelhafte Partner der Leuphana“ auf den selben Befund hingewiesen: Unter den Ausstellern der Jobmesse fanden sich seinerzeit unter anderem Beratungen mit Geschäftsfeldern in Verteidigung und Homeland-Security. Schon damals war die Frage offen, ob das mit dem Leitbild der Universität – Humanismus, Nachhaltigkeit, Handlungsorientierung – vereinbar sei. Sechs Jahre später ist es nicht mehr eine Beratung im Hintergrund, sondern die Bundeswehr selbst.

Wie die Universität ihr Verhältnis zur Verteidigung beschreibt

Auf die grundsätzliche Frage, welche Rolle Kooperationen mit staatlichen Sicherheits- und Verteidigungsinstitutionen für die Universität spielen, gibt sich die Leuphana offen. Man arbeite „grundsätzlich mit allen staatlichen Einrichtungen zusammen, auch solchen im Bereich der Sicherheit und Verteidigung“. Den Rahmen setzten dabei insbesondere das Grundgesetz und das Niedersächsische Hochschulgesetz.

Damit ist die Position der Hochschulleitung klar umrissen: Was rechtlich zulässig ist und sich im Rahmen des Hochschulgesetzes bewegt, ist auch erwünscht – oder zumindest nicht zu beanstanden. Die studentische Forderung nach einer freiwilligen Selbstbeschränkung, die über das gesetzlich Vorgeschriebene hinausgeht, läuft an dieser Stelle ins Leere.

Was das StuPa als Linie versteht

Der AStA verweist in seiner Stellungnahme auf den Arbeitsschwerpunkt des aktuellen 20. StuPa. Sinngemäß: Man setze sich gegen die Militarisierung zivilgesellschaftlicher und akademischer Strukturen ein, unterstütze ausschließlich Forschung und Lehre für friedliche Zwecke und biete als Universität keine Räume für „Angestellte aus staatlich militärischen Strukturen“.

Auf die Frage, welche Kriterien aus AStA-Sicht für Aussteller gelten sollten, fällt die Antwort knapp aus: Kriterien, die mit den Beschlüssen und Schwerpunkten des StuPa vereinbar seien.

Eine eigene öffentliche Begleitveranstaltung zur Messe ist von Seiten des AStA bislang nicht geplant. Die Sprecher:innen verweisen darauf, nicht für die einzelnen StuPa-Listen sprechen zu können.

Was offen bleibt

Wenige Tage vor der Messe am 02. Juni 2026 lassen sich die Positionen sauber gegenüberstellen – und doch bleiben Fragen offen:

  • Wer hat die Entscheidung letztlich getroffen? Die Leuphana GmbH-Geschäftsführung spricht laut AStA von einer „persönlichen Entscheidung“, die Pressestelle von einer Verantwortung des Präsidiums. Eine Auflösung dieses Widerspruchs steht aus.
  • Wird die Universität dem Beschluss des StuPa nachkommen und die Bundeswehr ausladen? Die Antworten der Pressestelle deuten klar in die Gegenrichtung: Man sieht keinen Widerspruch und hält die studentischen Beschlüsse für „nicht einschlägig“. Eine Ausladung ist damit unwahrscheinlich.
  • Wird es einen Kriterienkatalog geben? Die Forderung steht seit 2013 immer wieder im Raum. Die Universität verweist auf Gesetzeskonformität – einen eigenen Katalog kündigt sie nicht an.
  • Wer entscheidet eigentlich, was an Universitätsfassaden hängen, in Universitätsgebäuden präsent sein und auf Universitätsmessen werben darf? Der Verweis der GmbH-Geschäftsführung auf eine „persönliche Entscheidung“ ist keine institutionelle Antwort.

Der Tag

Die Messe findet am Dienstag, 2. Juni 2026, im Zentralgebäude statt. Wer einen Eindruck bekommen will, wie die Leuphana ihre Werte – Humanismus, Nachhaltigkeit, Handlungsorientierung – in der Praxis kuratiert, sollte vorbeischauen.

An dem Tag, an dem die Bundeswehr neben Wirtschaftsprüfern, Beratungen und Mittelständlern um die nächste Generation Lüneburger Studierender wirbt, treffen zwei Lesarten desselben Leitbilds aufeinander: die einer Universität, die im Angebot eines staatlichen Arbeitgebers kein Problem sieht – und die einer Studierendenschaft, die genau darin einen Bruch mit dem eigenen Anspruch erkennt.


Mit Material aus den schriftlichen Stellungnahmen der Pressestelle der Leuphana, von StuPa-Vorsitz und AStA-Sprecher:innen, dem StuPa-Beschluss vom 20. Mai 2026 sowie der Stellungnahme von StuPa und AStA zur Zivilklausel aus dem April 2025. Wir haben den Artikel am 01. Juni 2026 grundlegend aktualisiert, da unsere Presseanfrage vom 11.05.2026 am 29.05. beantwortet wurde.

Foto: „Wundesbehr“ von -drik S., Public Domain Mark

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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