Wer, wie Was und Wo wird gewählt? Am Montag, 28.11. bis Mittwoch 30.11. finden die akademischen Hochschulwahlen an der Leuphana statt. Was überhaupt gewählt wird und weitere Fragen beantworten wir euch hier.
Was wird gewählt?
Die Besetzung der akademischen Gremien (Senat und Fakultätsrat) und die Promovierendenvertretung in den Fakultäten.
Was machen die Gremien?
Der Senat beschließt unter anderem hochschulweite Ordnungen der Hochschule, Prüfungsordnungen für fakultätsübergreifende Studiengänge, die Entwicklungsplanung der Universität, nimmt zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung Stellung und beschließt die Grundordnung nach § 41 NHG (Niedersächsisches Hochschulgesetz). Es sitzen drei Studierende in dem Gremium. Bei der Wahl des Senats gibt es eine Stimme.
Der Fakultätsrat entscheidet in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung der Forschung und Lehre. Er beschließt die Ordnungen der Fakultät, insbesondere die fachspezifischen Prüfungsordnungen und nimmt zur Einführung sowie wesentlichen Änderungen und Schließung von Studiengängen gegenüber dem Präsidium Stellung. Bei der Entscheidung in Angelegenheiten, die die Bewertung der Lehre betreffen, werden die Stimmen der Mitglieder der Studierendengruppe doppelt gezählt; in diesen Angelegenheiten haben die Mitglieder der MTV-Gruppe kein Stimmrecht. Es sitzt ein Studierender in dem Gremium, die Ausnahme bildet die Fakultät Wirtschaftswissenschaften mit zwei Studierenden. Bei dieser Wahl des Fakultätsrats gibt es eine Stimme.
Die Promovierendenvertretung wurde mit der letzten Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes neu eingeführt und wird daher zum ersten Mal gewählt. In §9 NHG sind die Aufgaben und Funktionen geregelt:
„Die angenommenen Doktorandinnen und Doktoranden wählen die Mitglieder einer Promovierendenvertretung. Das Nähere zur Wahl der Promovierendenvertretung regelt die Hochschule in einer Ordnung. Die Promovierendenvertretung berät über die die Doktorandinnen und Doktoranden betreffenden Fragen und gibt hierzu gegenüber den Organen der Hochschule Empfehlungen ab. Der Fakultätsrat hat der Promovierendenvertretung Gelegenheit zu geben, zu Entwürfen von Promotionsordnungen Stellung zu nehmen. Ein Mitglied der Promovierendenvertretung nimmt in der Regel an den Sitzungen des Senats und des Fakultätsrats beratend teil.“
Die Leuphana hat hierzu bereits eine Ordnung erlassen.
Wer wird gewählt?
Für das höchste akademische Gremium, den Senat, treten zwei studentische Listen an. Bei dieser Wahl gibt es eine Stimme:
- Liste „die dr3i – Eure Liste für Wirtschaft, Recht und Bildung“
- Liste „Demokratisches Bündnis – QuattroFAK, Juso-HSG, campus.grün, dieLinke.SDS“
Für die Fakultätsräte können die Studierenden eine Stimme vergeben, jeder Studiengang ist einer Fakultät zugeordnet. Bei dem Fakultätsrat Bildung treten sechs Studierende auf einen Platz an. Im Fakultätsrat Kulturwissenschaften treten vier Bewerber auf einen Platz an. Für den Fakultätsrat Nachhaltigkeit gibt es zwei Listen für einen zu vergebenen Platz. Im Fakultätsrat Wirtschaftswissenschaften gibt es zwei Plätze für Studierende, hier treten zwei verschiedene Listen an.
Bei den Promovierendenvertretungen der Fakultäten treten ebenfalls Kandidat*innen und Listen an. Hier gibt es eine Stimme.
Wie wird gewählt?
Folgende Übersicht über zu vergebenen Stimmen:
Senat: 1 Stimme für eine*n der Kandidat*innen auf einer der Listen.
Fakultätsrat: 1 Stimme für eine*n der Kandidat*innen auf einer der Listen oder für eine*n Einzelkandidat*in ohne Liste.
Promovierendenvertretung: 1 Stimme für eine*n Kandidat*innen auf einer der Listen oder für eine*n Einzelkandidat*in ohne Liste.
Wann wird gewählt?
Montag, 28.11.2016 von 9:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag, 29.11.2016 von 9:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch, 30.11.2015 von 9:30 bis 13:00 Uhr
Wo wird gewählt?
In Raum C 12.006 – Campus Scharnhorststr.
Wo kann ich mich weiter informieren?
In der Wahlausschreibung für die akademischen Wahlen.
In der Wahlzeitung vom AStA-PENG-Referat. Die Wahlzeitung liegt beim AStA (Gebäude 9, 1. Stock) und weiteren Orten aus und ist online hier verfügbar.
Zusätzlich werben Listen bzw. Kandidat*innen in der Regel im Internet und/oder auf dem Campus mit Wahlständen, Plakaten, Flyern usw. für sich.
War da nicht was wegen der Wahl von Fachgruppenvertretungen (FGV)?
Da es in einigen FGVen nur zwei bis fünf Kandidat*innen gab, ist die Urnenwahl entfallen. Die Ernennung ist bereits erfolgt. Die Wahlbekanntmachung findet ihr hier.
Autor: Christopher Bohlens
Aus Transparenzgründen: Der Autor steht selbst auf einer Liste zur Kandidatur.