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Anpassung der SHK Löhne an der Leuphana und Auszahlung der Energiepreispauschale

Der gesetzliche Mindestlohn führt auch zu einer Anhebung der Löhne für SHK an der Leuphana. So zahlt die Uni ab 01. Oktober 12,00 Euro pro Stunde. Auch die Energiepreispauschale von 300 Euro kommt, wenn eine Beschäftigung am Stichtag 01. September vorlag.

Die Studierendenschaft hatte vor kurzem ihre Löhne angepasst, nun folgt die Leuphana. Die Universität hat beschlossen, die Regelung des Landes Niedersachsen zu übernehmen. Studierende, die als SHK ohne Abschluss tätig sind, erhalten nun 12,00 Euro pro Stunde statt 10,69 Euro. Die Universität legt selbst die Löhne fest.

Studentische Hilfskräfte mit einem Fachhochschulabschluss oder Bachelor-Abschluss erhalten weiterhin 12,43 Euro pro Stunde, dieser Satz gilt seit SoSe 2021. Es erfolgt keine Anpassung.

Ab dem 01.10.2022 erhöht sich außerdem die Geringfügigkeitsgrenze. Sie liegt noch bis zum 30.09.2022 bei 450,00 Euro und ab 01.10.2022 bei 520,00 Euro.

Studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften wird zusammen mit der Entgeltzahlung im September die Energiepreispauschale ausgezahlt, wenn sie am 01.09.2022 beschäftigt sind und die Steuerklasse 1 – 5 hierfür hinterlegt ist. Mit der Energiepreispauschale werden die Haushalte in Bezug auf die stark gestiegenen Energiekosten entlastet. Sollte die Anstellung an der Leuphana mit Steuerklasse 6 vorliegen, wird die Energiepreispauschale beim Arbeitgeber beantragt, der einen in der Steuerklasse 1-5 beschäftigt.


Vergütungen in der Übersicht

Ab dem 01.10.2022 erhalten studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte damit folgende Stundenvergütungen:

1) Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte
a) mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung im Sinne der Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 2 zu Teil I der Entgeltordnung zum TV-L (z. B. Diplom-, Magister- oder Masterabschluss an Universitäten) oder
b) mit Masterabschluss in einem akkreditierten Fachhochschulstudiengang

erhalten seit dem Sommersemester 2021 eine Vergütung in Höhe von 16,86 Euro

2) Wissenschaftliche, künstlerische und studentische Hilfskräfte
a) mit Fachhochschulabschluss oder
b) mit Bachelor-Abschluss

erhalten seit dem Sommersemester 2021 eine Vergütung in Höhe von 12,43 Euro.

3) Studentische Hilfskräfte ohne abgeschlossene Hochschulbildung im Sinne der Ziffern 1) und 2)

erhalten ab Beginn des Wintersemesters 2022/2023 (01.10.2022) eine Vergütung von 12,00 Euro.


Mit Material der Leuphana.
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Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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