Hand Finger Schnippen Schnipsen Rausschmeißen - (c) Pixabay

Alles hat ein Ende – Wann die Zwangsexmatrikulation droht

Einige Major und Minor der Leuphana werden in den nächsten Jahren geschlossen oder in geänderter Form weitergeführt. Die Leuphana hat dazu in den letzten Monaten zahlreiche Auslaufordnungen erlassen. Unser Autor erklärt, wann Studierende mit einer Zwangsexmatrikulation rechnen müssen.

Eigentlich gilt der Grundsatz, dass mit der Studienordnung (Prüfungsordnung) bis zum Ende studiert wird, die zu der Erst-Einschreibung gültig war. An der Leuphana ist die Rahmenprüfungsordnung (RPO) in Verbindung mit den Fachspezifischen Anlagen (FSA) für die Studierenden gültig. Ein Wechsel in eine andere Prüfungsordnung bedarf eines Antrages, den der*die Studierende aktiv stellen muss, meist mit Unterschrift. Diese Möglichkeit bleibt, wenn der eigene Studiengang geschlossen oder umgestellt wird. An der Leuphana ist dies oft der Fall, wenn sie in Zukunft auf Englisch gelehrt werden. Beispielsweise wird der deutsche Studiengang Volkswirtschaftslehre (VWL) künftig auf Englisch als Major Economics durchgeführt. Bevor ein Studiengang geschlossen wird, werden auf die Regelstudienzeit noch einige Semester draufgelegt, um Nachzügler:innen zu bedienen.

Für folgende Major-Studiengänge geht es zu Ende:

  • Major Volkswirtschaftslehre – Studierende mit Beginn vor und nach Wintersemester 2014 – (alle die den Studiengang auf Deutsch begonnen haben) – Ende 30. September 2025
  • Major Psychologie (Grundlagen) – Alle Studierenden – Ende 30. September 2024
  • Major Kulturwissenschaften Culture, Arts and Media – Studierende ab Wintersemester 2013/14 – Ende 31. März 2024
  • Major Management & Controlling/Information Systems – Alle Studierenden – Ende 30. September 2023
  • Major Management & Finance and Accounting – Alle Studierenden – Ende 30. September 2023
  • Major Management & Marketing – Alle Studierenden – Ende 30. September 2023
  • Major Management & Human Resources – Alle Studierenden – Ende 30. September 2023
  • Major Management & Business Development – Alle Studierenden – Ende 30. September 2023
  • Major Bildungswissenschaft – Educational Sciences – Alle Studierenden – 30. September 2021
  • Major Betriebswirtschaftslehre PLUS (B.A.) – Alle Studierenden – Ende 30. September 2019

Die Zwangsexmatrikulation erfolgt, sollten Studierende bis zum genannten Enddatum ihr Studium nicht absolviert haben. Viele Auslaufordnungen sehen die Möglichkeit vor, entsprechende Härtefallanträge zur Verlängerung zu stellen. Diese müssen jedoch vom zuständigen Prüfungsausschuss genehmigt werden. Alternativ ist auch der oben beschriebene Wechsel in die Prüfungsordnung des äquivalenten aktuellen Studiengangs möglich.

Zwangsüberführung in ein neues Curriculum für jetzige BWL Studierende

Einige Änderungen gibt es auch für Studierende im Major Betriebswirtschaftslehre (BWL). Studierende mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2021/22 werden von der Leuphana zum Wintersemester 2024/25 in das aktuell gültige Curriculum des Major BWL zwangsübertragen. Die Studierenden belegen in ihrer Vertiefung Finanz- und Rechnungswesen (Finance & Accounting -FACT) oder Verhaltensorientierte Unternehmensführung (Management & Behavior) innerhalb eines Vertiefungsmoduls je ein Modul. Es besteht kein Anspruch, eine gewählte Spezialisierung abzuschließen.


Alle Angaben ohne Gewähr. Rechtsverbindlich sind die Veröffentlichungen im Amtsblatt (Gazette) – https://www.leuphana.de/universitaet/amtsblatt.html – Dort finden sich auch Informationen zu den Minors oder Bezugsfächern.

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Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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