Hochschulwahlen 2021 – Die akademischen und die studentischen Wahlen finden zusammen statt als Präsenzwahl. Wer, wie, was, warum und wo gewählt wird findet ihr hier.
More Information in English about the Elections is published by the „Studentischer Wahlausschuss“ see: https://asta-lueneburg.de/themen/hochschulwahlen/
Vom Montag, 13. Dezember bis Mittwoch 15. Dezember 2021 findet die akademische Wahl (Senat und Fakultätsräte) und die studentische Wahl (StuPa und FGV) zeitgleich statt. Beide Wahlen sind jedoch getrennt voneinander zu betrachten, da es um unterschiedliche Gremien geht. Bei den akademischen Wahlen werden studentische Vertreter*innen in Gremien gewählt, wo die Studierenden in der Minderheit sind und bei den studentischen Wahlen werden nur Studierende für rein studentische Gremien gewählt.
Sinkende Wahlbeteiligung
In der Vergangenheit haben beide Wahlen immer zeitlich getrennt voneinander stattgefunden, dabei hat sich die Wahlbeteiligung unterschiedlich entwickelt. Die Univativ stellte fest, das die Wahlbeteiligung sinkt. Die Gründe für die geringe Wahlbeteiligung sind vielseitig. Die Kooperation der Univativ mit CORRECTIV beleuchtete einige Punkte, warum die Wahlbeteiligung bei den Studierenden nur bei rund 15 % in Deutschland liegt.
Präsenzwahl – Optional Briefwahl
Die beiden Wahlen finden als Präsenzwahl mit Urnen und optional als Briefwahl statt. Die Fristen für die Beantragung zur Briefwahl sind bereits abgelaufen.
Bei den Kandidaturen musste eine handschriftliche Unterschrift vorliegen, eine digitale Unterschrift beim studentischen Wahlausschuss wird nicht akzeptiert. Bei den vorletzten akademischen Wahlen hat die Staatsanwaltschaft Lüneburg gegen Unbekannt aufgrund von Urkundenfälschung ermittelt.
Was wird gewählt?
Akademische Wahlen:
- Senat (3 Studierende in ein Gremium von 19 Menschen mit 3 Personen aus der Verwaltung, 3 Personen aus dem wissenschaftlichen Mittelbau und 10 Professor*innen.)
- Fakultätsrat (1 Studierende*r in ein Gremium aus Menschen aus der Verwaltung, aus dem wissenschaftlichen Mittelbau und Professor*innen)
Erstmal wird der Fakultätsrat der neuen Fakultät Staatswissenschaften – Fakultät 5 gewählt – Diese wird ab 01. April 2022 in Betrieb gehen.
Studentische Wahlen:
- StuPa (17 Studierende)
- FGV (pro Studiengang gibt es eine FGV, minimal 2 Studierende, maximal 5 Studierende) – Hinweis: Einige FGV werden nicht gewählt, da es nicht mehr als 5 Kandidat*innen gab, sondern diese wurden automatisch ohne Urnenwahl ernannt. Aber es gab auch FGV die unbesetzt bleiben.
Was ist der Senat?
Fangen wir mit dem Senat an. Hier stellen 19 gewählte Mitglieder die Weichen für die Leuphana. Themen sind zum Beispiel die Rahmenprüfungsordnung (RPO), das Lehrangebot und die Wahl wichtiger Personalien. Weiterhin ist der Senat zuständig für Prüfungsordnungen von fakultätsübergreifenden Studiengängen, die Entwicklungsplanung sowie die sogenannte Grundordnung der Universität und Stellungnahmen zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung (vor allem Errichtung, Änderung und Aufhebung von Fakultäten sowie zur Einführung, wesentlichen Änderung und Schließung von Studiengängen).
Der Senat wählt zum Beispiel den oder die Präsident*in der Universität, ebenso wie die Vize-Präsident*innen. Das Gremium ist wie folgt aufgeteilt: Drei Student*innen, drei Menschen aus Verwaltung und Haustechnik, drei Menschen aus dem wissenschaftlichen Mittelbau (Forschende und Lehrende ohne Professur) und zehn Professor*innen.
Was ist der Fakultätsrat?
Weiter geht es mit den Fakultätsräten. Jede der fünf Fakultäten an der Leuphana (Bildung, Wirtschaft, Nachhaltigkeit, Kulturwissenschaften und NEU Staatswissenschaften) hat quasi ihren eigenen kleinen “Senat”, in dem die Mitglieder fachspezifische Angelegenheiten und konkrete Lehrinhalte entscheiden. Außerdem werden hier die Ausschreibungen von Professuren vorgenommen und entsprechende Berufungskommissionen besetzt. Hier wird für jede Fakultät jeweils ein studentisches Mitglied gewählt, beziehungsweise früher zwei bei der Fakultät Wirtschaftswissenschaften.
Was ist das StuPa?
Das StuPa besteht insgesamt aus 17 studentischen Mitgliedern – damit ist es das das höchste beschlussfassende Gremium in der Studierendenschaft (Legislative) und vertritt mit seinen Entscheidungen alle Studierenden der Leuphana Universität Lüneburg. Hier wird z.B. darüber entschieden, was mit dem studentischen Beitrag für das Semester passiert (rund 24 Euro pro Student*in/Semester), der ein Haushalts-Jahresvolumen von rund 500.000 Euro umfasst. Über den studentischen Haushalt werden die Fachschaften, FGV, studentischen Initiativen sowie die AStA-Service-Betriebe wie KonRad, EliStu und Ton&Licht finanziert. Weiterhin ist es möglich in Rahmen von Projektförderungen zusätzliche finanzielle Mittel zu beantragen.
Außerdem ist das StuPa u.a. für den hochschulpolitischen Rahmen, die Wahl und Kontrolle des Allgemeinen Student*innenenausschusses (AStA) und die Aufstellung des studentischen Haushaltes verantwortlich. Im Wesentlichen besteht die Arbeit des StuPas darin, den hochschulpolitischen Kurs der Studierendenschaft mitzubestimmen, verschiedene Anträge zu verhandeln sowie Satzungen, Ordnungen und Richtlinien zu beschließen.
Bei der Wahl im Dezember 2021 wird das StuPa für eine Amtsperiode von einem halben Jahr gewählt, statt wie einem Jahr. Im Mai/Juni 2022 erfolgt eine erneute Wahl des StuPa für voraussichtlich ein Jahr.
Was sind die FGV?
Die Fachgruppenvertretungen (FGV) sind die studentischen Ansprechpartner*innen, wenn es um den eigenen Studiengang geht. Die FGV kümmern sich z.B. um studentische Belange rund um das Lehrangebot, Qualitätszirkel, Veranstaltungen wie die Ersti-Tage und helfen bei generellen Fragen und Problemen rund um das eigene Studienfach weiter. Die Fachgruppenvertretungen können sich zu Fachschaften zusammenschließen. Fachgruppenvertretungen bestehen aus mindestens zwei und maximal fünf Studierenden.
Wann und Wo kann ich wählen?
Montag, 13.12. von 10 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag, 14.12. von 10 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch 15.12. von 10 Uhr bis 12 Uhr
Wo wird gewählt?
Forum des Zentralgebäudes, C40, Universitätsallee 1, 21335 Lüneburg, Landkreis Lüneburg, Niedersachsen, Deutschland, Erde, Milchstraße.
Es gelten die jeweils gültigen COVID-19 Hygieneregeln.
Wie wird gewählt?
Jede*r Wähler*in erhält Wahlzettel. Dabei steht oben geschrieben, wie viele Kreuze gemacht werden dürfen.
Was bringe ich mit?
Studierende müssen sich für die Stimmabgabe im Wahllokal durch einen gültigen Studierendenausweis sowie einen gültigen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass) ausweisen können.
Sowie optional einen Stift, keinen Bleistift.
Wo finde ich weitere Infos?
- Website des studentischen Wahlausschuss
- Für die akademischen Wahlen (Senat, Fakultätsräte) findet ihr hier weitere Infos, allerdings nur im Uni-Netz oder per VPN.
- AStA Wahlzeitung 2021
- Podiumsdiskussion (10.12.2021) zur StuPa-Wahl (YouTube)
- Video zur StuPa-Wahl – stammt aus 2019 (YouTube)
- Univativ Wahl-Bot zur StuPa-Wahl
Mit Material vom Wahlausschuss.
Foto: Stift Rotstift Ankreuzen Wahl Wahlen Entscheiden – (c) Pixabay
Transparenzhinweis: Der Autor kandidiert neben weiteren Kandidat:innen für den Fakultätsrat Staatswissenschaften sowie für die FGV VWL.
Update 07.12.2021 – Link zur Wahlzeitung ergänzt.
Update 12.12.2021 – Link zur Aufzeichnung der Podiumsdiskussion hinzugefügt.
Update 12.01.2022 – Amtsperiode vom StuPa ergänzt.