Nichtzulassung Wahlvorschlag - Christopher Bohlens

Akademische Wahl: Listennamen nicht zugelassen

Für die kommenden akademischen Wahlen im Senat Anfang Dezember 2019 treten zwei konkurrierende Listen an. Einer Liste wurde die Listenbezeichnung vom Wahlausschuss verboten. Die Wahl um die drei Plätze wird vermutlich spannend werden.

Für die akademischen Wahlen wurden bis zum 07.11.2019 Kandidat*innen gesucht. Die Univativ berichtete. Für den Senat haben sich zwei Listen aufstellen lassen. Zum einen die bereits seit Jahren bekannte Liste „DeBü – Demokratisches Bündnis„, bestehend aus den Hochschulgruppen „Die Linke.SDS“, „KUL“, „Campus.Grün“ und „JuSo HSG“, sowie eine neue Liste mit dem Namen „Die vom Fach: Jointventure, Psychology, Recht & WiWi„. Auf beiden Listen kandidieren eine Vielzahl von Studierenden.

Vertreter*innen der Liste „DeBü“ machten von ihrem Recht, das ihnen gemäß der Wahlordnung zusteht, Gebrauch, die eingegangenen Wahlvorschläge zu sichten. Dabei fiel jenen Vertreter*innen auf, dass die Wahlvorschläge der Liste „Die vom Fach…„, das „Kennwort“ der Liste, also eine „Listenbezeichnung“ nicht auf allen eingereichten Bögen identisch war. Das „Kennwort“ bzw. die „Listenbezeichnung“ wird ganz oben auf dem Wahlschein abgedruckt, um die Liste eindeutig identifizieren zu können, ähnlich wie ein Parteiname. Handschriftlich wurde dort „…Psychologie, Recht + WiWi“ oder „…Psychologie + Recht + WiWi“ niedergeschrieben. Kurzum stellte der akademische Wahlausschuss fest, dass diese handschriftlichen Eintragungen nicht überall gleich sind. Daher wurde das „Kennwort“ „Die vom Fach“ durch einen Beschluss im Wahlausschuss abgelehnt.

Dem Wahlausschuss gehören je zwei Mitglieder der Gruppen der Professorinnen und Professoren, der Studierenden, der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im technischen und Verwaltungsdienst an.

Stellungnahme der Betroffenen

Auf Anfrage der Univativ teilte die Liste „Die vom Fach…“ mit:

„Die Wahlorganisation bestätigte uns, dass mehrere Mitglieder inklusive der Vertrauensperson des DeBüs zur Einsicht unserer Liste zum Wahlausschuss gekommen sind, um auf formale Fehler hinzuweisen. Wir stehen zu unserer Verantwortung des vertauschten Satzzeichens. Wir wollen aber auch für einen inhaltlichen Wahlkampf stehen, einem Wettbewerb der Ideen. Das DeBü reitet aber lieber auf Formalien des Gegners herum.“

Ein Mitglied des DeBü schickte eine längere umfassende Stellungnahme, einige Auszüge:

„… Diese verschiedenen Annahmen führen gefühlt aktuell zu einer Spaltung der Studierendenschaft bzw. bestimmter Teile der Studierendenschaft. Dies ist für die aktuell anstehenden universitären Prozesse nicht gewinnbringend. Hierzu gehört auch die durchaus reißerische Berichterstattung der Univativ. …“ und weiter „… Bei der Einsichtnahme fielen uns verschiedene Besonderheiten in allen Statusgruppen und über alle Gremien hinweg auf. Bei der zweiten studentischen Senatsliste war dies unter anderem der Listenname, der durchaus sehr unterschiedlich war und die fehlende Eintragung von Zahlen auf dem Formblatt ‚Berücksichtigung von Frauen bei Wahlvorschlägen’…“ sowie „… Abschließend möchte ich nochmal betonen, dass beide studentische Senatslisten an einem Strang ziehen sollten. In der derzeitigen Situation (z. B. RPO) ist es von großer Bedeutung eine gemeinsame Position gegenüber den Lehrenden zu vertreten.“

Die Univativ wird weiter über die Wahlen berichten und nächste Woche die beiden Listen mit ihren jeweiligen Positionen vorstellen.


Update 26.11.2019 14:00 Uhr – Wir haben den Artikel geändert. In der vorherigen Version wurde genannt, dass Vertreter*innen der Liste 1 „DeBü“ auf den Umstand von Schreibfehlern der Liste 2 „Die vom Fach…“ aufmerksam gemacht haben. In der Zwischenzeit hat sich ergeben, dass Aussage gegen Aussage steht. Letztlich steht jedoch fest, dass der Wahlausschuss darüber beraten hat und eine Entscheidung getroffen hat. Wer genau was, wann, wie, wem gesagt hat, lässt sich für die Univativ nicht mehr nachvollziehen. Die Aussage rund um die Schlammschlacht haben wir relativiert.

Transparenzhinweis: Der Autor kandidierte im Vorjahr ebenfalls für den akademischen Senat und trat als Einzelkandidat gegen das „DeBü“ an und wurde nicht gewählt. Darüber hinaus betreibt er die Webseite „rpo-reform.de“.

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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