Abschaffung von Studiengebühren

Zum Wintersemester 2014/2015 werden die Studiengebühren in Niedersachsen abgeschafft.

Am 03.07. beschloss das niedersächsische Landeskabinett, dass der Gesetzesentwurf „Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit durch Abschaffung und Kompensation der Studienbeiträge“ in die Verbandsanhörung geht. Bis Mitte August können Hochschulen und Verbände zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen. Im Herbst soll das Gesetz in den Landtag eingebracht und noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

Das Land will die Studiengebühren zu 100 Prozent ersetzen, indem Ersatzmittel den Hochschulen zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel sollen ausschließlich dafür verwendet werden, um die Qualität der Lehre und der Studienbedingungen an den niedersächsischen Hochschulen weiter zu verbessern. Die Mittel werden durch das Land dynamisch an die Zahl der Studierenden gekoppelt.

Mit dem Gesetzesentwurf wird auch die Situation von Langzeitstudierenden verbessert. Bisher mussten Studierende bereits nach vier Semestern Überschreitung der Regelstudienzeit Langzeitstudiengebühren bezahlen, zukünftig werden es sechs Semester. Auch wird zukünftig besser bei der Befreiung die Pflege von nahen Angehörigen und Erziehung von Kindern berücksichtigt, sowie Hochschulgremientätigkeiten.

Beteiligung von Studierenden bei der Vergabe der Mittel 

Bisher wird an der Leuphana die Verteilung der Studiengebühren durch drei wesentliche Ebenen sichergestellt:

  1. Studienbeitragskommission (SBK) – Paritätisch besetzt aus studentischen und nicht-studentischen Mitgliedern
  2. Zentrale Studienkommission (ZSK) auf College, Graduate School, Professional School – Ebene
  3. die einzelnen Studienkommissionen (StuKo) in den Fakultäten – jeweils für College und Graduate School

Die Verwendung von Studiengebühren orientiert sich an Projektkategorien, die bei der Einführung der Studiengebühren 2006 in einem detaillierten Abstimmungsprozess zwischen Studierenden und Hochschule entwickelt worden sind. Einen Überblick über die verschiedenen Projektkategorien findet sich in MyStudy. Weitere Informationen über deren Vergabe und Empfänger von Studiengebühren finden sich auch in MyStudy. Eine Übersicht der Gremien ist auf der Leuphana Webseite zu finden.

Wie in Zukunft die Mittel vergeben werden soll, ist fraglich – der Gesetzesentwurf zieht eine andere Regelung vor, als es bisher an der Leuphana geschehen ist. Dort wird von einer Studienqualitätskommission gesprochen, die über die Verwendung der Studienqualitätsmittel (Ersatzmittel der Studiengebühren) beurteilt. Die letztendliche Entscheidung über die Vergabe übernimmt das Präsidium der Hochschule in Übereinstimmung mit der Studienqualitätskommission. Nähere Ausführungen können in der Grundordnung der Hochschule festgelegt werden.

Werden Studiengebühren in den Fakultäten verwendet, so wird die Studienkommission (StuKo) eingebunden. In der Grundordnung ist auch der Fall zu regeln, wenn kein Einvernehmen zwischen Studienkommission und Präsidium erzielt wird.

Eine jährliche Berichtspflicht gegenüber dem MWK (Ministerium für Wissenschaft und Kultur) wurde im Entwurf eingebaut und eine transparente Veröffentlichung im Internet.

Über die weitere Ausgestaltung des Gesetzes und über die Umsetzung an der Leuphana wird er vermutlich noch einigen Gesprächsbedarf geben.

Autor: Christopher Bohlens

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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