Semesterbeitrag Leuphana - (c) Christopher Bohlens

484,24 Euro: Die Leuphana hat wohl den teuersten Semesterbeitrag Deutschlands

Zum Wintersemester 2026/27 steigt der Semesterbeitrag an der Leuphana auf 484,24 Euro. Nach kurzer Recherche öffentlich zugänglicher Vergleichsdaten scheint dieser Betrag im oberen Bereich dessen zu liegen, was an staatlichen Hochschulen in Deutschland erhoben wird. Den größten Teil der Erhöhung verantworten Bund, Land und das Studierendenwerk – nicht der AStA. Aber ausgerechnet der kleine Anteil, den die Studierendenschaft selbst in der Hand hat, taucht im Social-Media-Post nur als unauffällige Gesamtsumme auf.

484,24 Euro. So viel müssen Studierende der Leuphana für die Rückmeldung zum Wintersemester 2026/27 überweisen. Im  vorherigen Semester waren es 452,94 Euro – macht ein Plus von 31,30 Euro. Und es ist nur die jüngste Etappe einer Entwicklung, die die Univativ seit Jahren begleitet: Im Sommersemester 2023 lag der Beitrag noch bei 317,55 Euro. Binnen drei Jahren ist er damit um 166,69 Euro gestiegen – ein Aufschlag von 52,5 Prozent.

Zur Einordnung: Rankings einiger großer deutschen Universitäten sehen für das Wintersemester 2026/27 die Universität Göttingen mit 484,18 Euro, die HAWK Standort Göttingen mit 478,63 Euro dicht gefolgt von der TU Braunschweig mit 472,50 Euro sowie weiter von der Leibniz Universität Hannover mit rund 453,16 Euro und die Philipps-Universität Marburg mit rund 426 Euro Semesterbeitrag vor. Die Leuphana taucht in solchen Vergleichen wegen ihrer Größe meist gar nicht auf – mit 484,24 Euro liegt sie aber über beiden Spitzenreitern. Schon 2024 hatte die Univativ nach längerer Suche keine staatliche Hochschule mit einem höheren Beitrag gefunden. Zwei Jahre später gilt das erst recht.

Woraus sich die 484,24 Euro zusammensetzen

Der Semesterbeitrag ist kein einzelner Posten, sondern eine Sammelüberweisung an vier sehr unterschiedliche Empfänger. Wer wissen will, warum er steigt, muss ihn aufschlüsseln:

Posten SoSe 2026 WiSe 2026/27 Veränderung
Semesterticket (Deutschland-Semesterticket) 208,80 € 226,80 € +18,00 €
Studierendenwerksbeitrag 138,00 € 150,00 € +12,00 €
Verwaltungskostenbeitrag (Land) 75,00 € 75,00 € 0,00 €
Studierendenschaftsbeitrag (ohne Ticket) 31,14 € 32,44 € +1,30 €
Summe 452,94 € 484,24 € +31,30 €

Schon diese Tabelle zeigt: Die beiden großen Treiber sind das Ticket und das Studierendenwerk. Zusammen machen sie 30 der 31,30 Euro Erhöhung aus. Der Anteil, über den die Studierendenschaft selbst entscheidet, ist mit 1,30 Euro winzig. Genau dieser Anteil ist aber entscheidend.

Der größte Brocken: das Ticket, über das der AStA nicht entscheidet

226,80 Euro – fast die Hälfte des gesamten Beitrags – entfallen auf das Deutschland-Semesterticket. Wie die Univativ bereits 2024 unter dem Titel „Warum ist der Semesterbeitrag so stark gestiegen?“ beschrieben hat, war die Umstellung vom alten landesweiten Semesterticket auf das deutschlandweite Modell der eigentliche Auslöser des Preissprungs jener Jahre. Über die Einführung hatte 2024 eine studentische Vollversammlung mit rund 100 Anwesenden entschieden – also gut einem Prozent der Studierenden. Eine bindende Urabstimmung gab es nicht.

Der Preis selbst liegt heute außerhalb des Lüneburger Einflussbereichs. Er wird, so der AStA auf Anfrage, auf den Ministerkonferenzen des Bundes festgelegt – ein Mitspracherecht hat die Studierendenschaft dort nicht. Zum 1. Juli 2026 greift bundesweit ein neuer, höherer Tarif; die 18 Euro Aufschlag auf das Ticket sind die Lüneburger Variante davon. Zum Wintersemester 2026/27 schlägt die Erhöhung des Deutschlandtickets zeitversetzt auch beim Deutschland-Semesterticket durch. Der AStA sieht sich hier in einer Beobachterrolle: Man entferne sich „immer deutlicher von einer erschwinglichen Mobilität für Studierende“, heißt es in der Stellungnahme, und wolle über die Landes-ASten-Konferenz und den freien zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) politischen Druck aufbauen.

Das Studierendenwerk: 150 Euro, und kein Ende in Sicht

Der zweite große Posten ist der Studierendenwerksbeitrag, der von 138 auf 150 Euro steigt. Diese Erhöhung kommt nicht überraschend: Der Verwaltungsrat des Studierendenwerks OstNiedersachsen hatte bereits am 9. Dezember 2024 einstimmig beschlossen, den Beitrag zunächst auf 138 Euro anzuheben und anschließend jährlich um weitere 12 Euro zu erhöhen. Die 150 Euro sind also Plan, nicht Panik – und die nächste Stufe ist schon angekündigt.

Auf Anfrage der Univativ begründet das Studierendenwerk die Entwicklung vor allem mit ausbleibender Landesunterstützung. Die Finanzhilfe des Landes sei über zwei Jahrzehnte real gesunken und habe 2024 nur noch 3,9 Millionen Euro betragen; ihr Anteil an den Gesamteinnahmen liege bei rund 6,6 Prozent. Zuschüsse zur Sanierung von Wohnheimen gebe es seit über 20 Jahren praktisch nicht – allein für Kreditzinsen seien in dieser Zeit rund 30 Millionen Euro angefallen. Hinzu kämen ein Tarifabschluss vom Februar 2026 (plus 5,8 Prozent über 27 Monate), gestiegene Sachkosten und sinkende Studierendenzahlen, die von 51.800 auf 50.872 zurückgegangen seien. Die Rücklagen, betont das Werk, seien mit rund 40 Millionen Euro zwar beträchtlich, aber „ganz überwiegend“ für anstehende Wohnheimsanierungen gebunden; der Sanierungsbedarf der nächsten zehn Jahre liege weiter bei etwa 40 Millionen Euro.

Bemerkenswert offen ist das Studierendenwerk in der Frage, wer das eigentlich lösen müsste. Würde das Land „in ausreichendem Umfang“ stärker finanzieren, ließen sich die Beiträge senken oder weitere Erhöhungen aussetzen, heißt es. Gemeinsam mit den anderen niedersächsischen Studierendenwerken habe man das Ministerium um einen Entlastungsbetrag von 11,4 Millionen Euro gebeten, um einen Anstieg der Beiträge um 30 Euro abzuwenden. Geschieht nichts, steigt der Beitrag also weiter – Jahr für Jahr, um jeweils 12 Euro.

Der Verwaltungskostenbeitrag: 75 Euro, die das Land kassiert

Der einzige Posten, der nicht steigt, ist zugleich der politisch umstrittenste: 75 Euro Verwaltungskostenbeitrag. Dieser Betrag, im Niedersächsischen Hochschulgesetz geregelt, fließt nicht an die Universität, sondern in den Landeshaushalt. Wie die Univativ schon 2024 festhielt, ist er bundesweit der höchste seiner Art – einige Länder verlangen 50 Euro, andere verzichten ganz darauf. Das Studierendenwerk rechnet vor, der niedersächsische Wert liege „fast dreimal so hoch wie im Durchschnitt der übrigen Bundesländer“. Eine Petition vor dem Landtag blieb 2022 ohne Erfolg. Dass dieser Posten konstant bleibt, ist also weniger ein Entgegenkommen als ein bereits erreichtes Maximum.

Der kleine Posten mit der großen Geschichte

Bleiben 32,44 Euro Studierendenschaftsbeitrag – jener Teil, der nicht an Bund, Land oder Werk geht, sondern an die verfasste Studierendenschaft selbst, also an AStA und studentische Projekte. Er steigt nur um 1,30 Euro.

Doch genau hier lohnt der zweite Blick. Denn die 1,30 Euro verteilen sich nicht gleichmäßig, sondern stammen aus drei sehr konkreten Positionen, die das 20. Student*innenparlament mit der siebten Änderung der Beitragsordnung beschlossen hat (Leuphana Gazette Nr. 39/26):

Position bisher neu Veränderung
Verwaltung, Gremienarbeit & allg. Beratung 21,00 € 22,00 € +1,00 €
Kinderbetreuung & Beratung studierender Eltern 0,05 € 0,25 € +0,20 €
Verleih von Veranstaltungstechnik 0,25 € 0,35 € +0,10 €
Summe der Erhöhung +1,30 €

Drei Dinge fallen auf. Erstens: Über drei Viertel der Erhöhung – ein glatter Euro – entfallen auf die allgemeine Verwaltungs- und Beratungspauschale, also auf den Eigenbereich des AStA. Zweitens: Der Beitrag für die Kinderbetreuung verfünffacht sich, von 0,05 auf 0,25 Euro. Drittens: Es ist exakt dieser Posten – die Studierendenschaft –, über den der AStA tatsächlich selbst entscheidet, während er beim Rest auf seine fehlende Zuständigkeit verweist.

Was im Social-Media-Post fehlt

Zur Erhöhung hat der AStA eine „Kostenübersicht Semesterbeitrag“ veröffentlicht – ein Tortendiagramm, das die vier großen Posten ausweist und bei jedem brav den alten Wert durchgestrichen daneben zeigt: 150,00 statt 138,00 Euro, 226,8 statt 208,80 Euro, und beim eigenen Anteil 32,44 statt 31,14 Euro.

Social Media Beitrag - Beitragserhöhung Tortendiagramm - (c) AStA Uni Lüneburg - META
Social Media Beitrag – Beitragserhöhung Tortendiagramm – (c) AStA Uni Lüneburg – META

Beim eigenen Anteil aber endet die Aufschlüsselung dort, wo es interessant würde. Die 32,44 Euro werden in zwei Etiketten zerlegt: „Verwaltung & allgemeines Beratungsangebot 22,00 €“ und „Weitere Angebote für StadtRad, Hochschulsport u. ä. 10,44 €“. Für diese Unterposten gibt es keinen durchgestrichenen Vorjahreswert. Wer die Grafik liest, sieht also, dass die Studierendenschaft insgesamt um 1,30 Euro teurer wird – aber nicht, dass dieser Anstieg fast vollständig aus der AStA-eigenen Pauschale stammt, und schon gar nicht, dass sich der Beitrag für die Kinderbetreuung verfünffacht hat. Die Bewegung in den einzelnen Positionen verschwindet hinter einer Sammelzahl.

Das ist, gemessen an den absoluten Beträgen, eine Kleinigkeit – es geht um Cents. Und der AStA hat recht, wenn er darauf verweist, dass er rund 94 Prozent des Semesterbeitrags nicht selbst bestimmt. Aber genau deshalb ist die Darstellung erwähnenswert: Bei den großen Posten, für die er nicht verantwortlich ist, weist der AStA jede Steigerung sauber aus. Bei dem einen Posten, den er selbst in der Hand hat und der zu drei Vierteln auf seine eigene Verwaltung entfällt, bleibt es bei der Gesamtsumme.

Wie der AStA die Erhöhung der eigenen Pauschale begründet

Auf Nachfrage erklärt der AStA die Anhebung der Verwaltungspauschale mit gestiegenen Kosten bei den eigenen Unterstützungsprogrammen und mit Lohnsteigerungen, die man „an die Lebenshaltungskosten angepasst“ habe. Man liege mit der Erhöhung „noch unter der allgemeinen Inflationsrate der letzten 10 Jahre“ – verglichen werden das Wirtschaftsjahr 2017/18 und 2026/27. Geprüft worden seien Alternativen: Einsparungen bei Personal- und Sachkosten, eine Überprüfung von Mitgliedsbeiträgen und Leistungen, eine Reduzierung der Projektförderung, sogar die Kündigung von Dienstleisterverträgen. Der studentische Haushalt entferne sich zudem vom jahrelangen Abbau der Corona-Rücklagen und werde künftig „fast ausschließlich aus studentischen Beiträgen finanziert“. Zum Ende des laufenden Wirtschaftsjahres prognostiziert der AStA Rücklagen von rund 220.000 Euro – etwa sechs Prozent des Haushaltsvolumens, mit weiter sinkender Tendenz.

Was das mit den Studierenden macht

Bei aller Detailrechnung darf der Maßstab nicht verrutschen: Für viele Studierende ist nicht der eine Euro das Problem, sondern die 484,24 Euro insgesamt. Beide angefragten Institutionen zeichnen ein düsteres Bild der studentischen Finanzlage – und sie sind sich darin bemerkenswert einig.

Der AStA verweist auf die BAföG-Wohnpauschale von 380 Euro, der in Lüneburg WG-Zimmer von 450 Euro und mehr gegenüberstehen, und auf einen BAföG-Bedarfssatz, der 88 Euro unter dem Bürgergeld-Regelsatz liegt. Für manche Studierende, die sich beim AStA meldeten, sei die Grenze der Belastbarkeit „bereits überschritten“; die zukünftig fast 500 Euro pro Semester seien kaum noch aufzubringen. Das Studierendenwerk rechnet vor, dass Studierende im Schnitt 54 Prozent ihrer Einnahmen für Miete aufwenden müssten und 2023 rund 77 Prozent als armutsgefährdet galten. Beide fordern, unabhängig voneinander, mehr Geld vom Land – und beide verweisen auf die seit Monaten auf der Kippe stehende BAföG-Reform.

Immerhin eine konkrete Entlastung gibt es: Gemeinsam mit dem Studierendenservice hat der AStA erreicht, dass die Frist zur Zahlung des Semesterbeitrags in diesem Jahr von zwei auf vier Wochen verlängert wurde. Das senkt den Beitrag nicht – aber es verschafft Luft.

Warum das alle angeht

Man kann argumentieren, der AStA sei am Gesamtbetrag fast unschuldig, und das stimmt rechnerisch sogar. Das Ticket macht der Bund, das Werk macht das Land, die 75 Euro kassiert das Land. Aber gerade weil die Studierendenschaft so wenig vom Beitrag bestimmt, kommt es auf das an, was sie bestimmt: ihren eigenen kleinen Anteil – und vor allem darauf, wie sie über das große Ganze informiert.

484,24 Euro sind, soweit sich das öffentlich nachprüfen lässt, deutschlandweiter Spitzenwert für eine staatliche Hochschule. Die Treiber dahinter sind eine Verkehrspolitik, die Studierende immer teurer mobil macht, eine Landespolitik, die ihr Studierendenwerk seit einem Vierteljahrhundert ausdünnt, und ein Verwaltungskostenbeitrag, der ohnehin schon der höchste der Republik ist. An keiner dieser Stellschrauben dreht der AStA. Umso wichtiger ist, dass er bei der einen, an der er dreht, sauber ausweist, was er tut. Beim nächsten 12-Euro-Schritt des Studierendenwerks, der bereits feststeht, werden die Zahlen ohnehin wieder vorgerechnet werden müssen. Dann gerne lückenlos – auch beim eigenen Anteil.


Bild: Semesterbeitrag Leuphana - (c) Christopher Bohlens

Update: 24.06. 13 Uhr: Zahlen von der TU Braunschweig, Uni und HAWK Göttingen hinzugefügt.

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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